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Hambacher ForstRichter informierte sich über umstrittene Gebäude im Camp

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Zusammen mit den Bewohnern und der Kreisverwaltung besichtigte Richter Ralf Redeker das Camp der Anti-Kohle-Aktivisten.

Zusammen mit den Bewohnern und der Kreisverwaltung besichtigte Richter Ralf Redeker das Camp der Anti-Kohle-Aktivisten.

Kerpen-Buir – Hohen Besuch aus Münster bekamen die Anti-Kohle-Aktivisten auf der Wiese am Hambach-Forst. Ralf Redeker, Richter am Oberverwaltungsgericht Münster, informierte sich bei einem Ortstermin über die umstrittenen Gebäude auf der Camp-Wiese bei Morschenich.

Der Kreis Düren hatte vor zwei Jahren eine Ordnungsverfügung erlassen, nach der 19 genau beschriebene Gebäude der Aktivisten wegen fehlenden Bebauungsplans für das außerörtliche Gebiet hätten abgebrochen werden müssen. „Die Gebäude sind nicht gesetzeskonform“, betonte ein Sprecher der Kreisverwaltung. Wiesen-Besitzer Kurt Claßen hatte Klage gegen die Ordnungsverfügung beim Münsteraner Gericht erhoben.

Am Montag fuhren sechs Polizeibusse im Ortskern von Morschenich vor. Ebenso viele Aktivisten kamen zu Fuß durch strömenden Regen zum Treffpunkt. „Es wird keine Provokation geben“, versicherte ein Aktivistensprecher.

Das überzeugte auch den Richter, und er fuhr ohne Geleitschutz, allerdings auch ohne Öffentlichkeit weiter zum Camp. „Das ist eine Baurechtsfrage, und das ist immer nichtöffentlich“, begründete Redeker den Ausschluss. Besitzer Kurt Claßen und die Campbewohner hatten ihr erforderliches Einverständnis gegeben, dass die Kommission, zu der auch Mitarbeiter des Dürener Kreisbauamtes gehörten, die Wiese betreten durfte.

Wie Claßen nach dem Ortstermin erläuterte, stehen lediglich noch zwei der 19 Gebäude, bei zwei weiteren sei nach Umbauten nicht mehr klar zu sagen, ob die Verfügung auf sie zuträfe. Alle übrigen Bauten seien nach Erlass der Verfügung errichtet worden. Redeker habe sich genau erkundigt, wo die Versammlungsräume seien. Denn entscheidend sei, sagte Claßen, ob es sich um eine Versammlungsstätte handele, für die es Sonderregelungen zur Genehmigung gebe, oder eine reine und damit untersagte Wohngelegenheit.

Claßen betonte, dass er, falls seine Klage abgewiesen werde, die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, anrufen werde. Eine mündliche Verhandlung in Münster ist für Mitte September anberaumt worden.

Der Kreis Düren, mit Blick auf ein schwebendes Verfahren, und das Oberverwaltungsgericht gaben auf Nachfrage keine Erklärungen ab.

Claßen betonte, er habe von der Kreisverwaltung die Zusage, dass die Wiese vor einer rechtskräftigen Entscheidung nicht von Amts wegen geräumt werde.

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