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Rhein-Erft-KreisGrundstückspreise in Pulheim, Königsdorf und Efferen am teuersten

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Die Bodenrichtwerte im Rhein-Erft-Kreis.

Die Bodenrichtwerte im Rhein-Erft-Kreis.

Rhein-Erft-Kreis – Die Bodenrichtwerte 2017 sind festgelegt. Der zum 1. Januar von der Bezirksregierung neu bestellte Gutachterausschuss für den Rhein-Erft-Kreis ist Mitte Februar zusammengetreten und hat den Kriterien zur Ermittlung der Orientierungsdaten zugestimmt.

Ermittelt wurden die Daten aus allen notariell beglaubigten Immobilienkäufen des Jahres 2016. 5151 Verträge flossen in die Kaufpreissammlung ein – etwa ein Viertel weniger als im Vorjahr. Auch der Geldumsatz lag mit 1,3 Millionen Euro etwa 24 Prozent unter dem Wert des Jahres 2015.

Preise im Einzelfall weit höher als die Richtwerte

Tendenziell sind die Grundstückspreise für den individuellen Wohnungsbau, also für freistehende Ein- bis Zweifamilienhäuser sowie für Doppelhaushälften und Reihenhäuser, gestiegen. Im Speckgürtel rund im Köln werden die höchsten Preise erzielt, aber auch in Bergheim-Glessen ist die Nachfrage nach Baugrund da, die Grundstückpreise sind entsprechend hoch.

Die höchsten Preise werden in den besten Lagen in Hürth-Efferen, Frechen-Königsdorf und Pulheim verlangt. Im Einzelfall können sie weit höher liegen als die Richtwerte. Die niedrigsten Preise sind laut Statistik im Kraftwerksschatten in Bergheim-Auenheim und auf dem Land in Erftstadt-Herrig zu erzielen.

Die durchschnittliche Spanne für Baugrundstücke in guten Lagen liegt in diesem Jahr laut Pressemitteilung der Kreisverwaltung östlich der Ville zwischen 260 und 430 Euro je Quadratmeter, in einfachen Lagen zwischen 205 und 250 Euro. Westlich der Ville liegt die Spanne für gute Lagen zwischen 150 und 280 Euro, für einfache zwischen 95 und 150 Euro.

Werte in Datenbank „Boris“ einsehbar

Im vergangenen Jahr reichte die Spanne der Bodenrichtwerte für den individuellen Wohnungsbau für die Kommunen östlich der Ville von 145 bis 430 Euro, westlich der Ville von 75 bis 290 Euro je Quadratmeter.

Der Gutachterausschuss wird im Auftrag des Landes jeweils zum Jahresbeginn von der Bezirksregierung neu zusammengestellt. In den Ausschuss berufen werden unter anderem Architekten, Makler, Bankangestellte, freie Sachverständige, Vermesser, Finanzbeamte und Juristen.

Kostenlos eingesehen werden können alle Richtwerte – auch der vergangenen Jahre – in der Datenbank „Boris“. Bei Redaktionsschluss waren die Zahlen für das Jahr 2017 allerdings noch nicht vollständig eingepflegt. Das soll in den kommenden Wochen erfolgen.

www.boris.nrw.de

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