Urteil in BetrugsprozessHandys kamen nie bei Kunden an – Eitorfer geständig

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Eitorf/Siegburg – Weil er mit seinem Geld nicht wirtschaften kann und in schwierigen Verhältnissen lebt, hat der 25-Jährige einen Betreuer. Der hatte den Daumen auf dem Konto. Der stets klamme junge Mann wollte durch Betrügereien seine Kasse füllen. Der Betreuer bewog den Angeklagten im Prozess immerhin dazu, seine Taten einzugestehen.

Bei der Polizei hatte der Eitorfer noch abgestritten, Handys im Internet angeboten zu haben. Die Käufer überwiesen den jeweiligen Preis, insgesamt knapp 900 Euro, warteten aber vergeblich auf die Ware. Wie das Geld auf sein Konto kam, hatte der junge Mann den Ermittlern nicht erklären können. Zwischenzeitlich geriet sogar sein Betreuer in Verdacht, etwas damit zu tun zu haben.

„Ich hoffe, ich habe jetzt daraus gelernt“, sagte der Angeklagte, der nach vielen einschlägigen Verurteilungen, die stets mit Geldstrafen geahndet worden waren, nun erstmals eine Haftstrafe von sechs Monaten erhielt. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt, auch weil der Angeklagte das Geld für seine drei Kinder und die Freundin verwendete und nicht etwa „in Saus und Braus lebte“, wie es der Staatsanwalt formulierte. Damit er den „Denkzettel“ auch spüre, muss er zusätzlich 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sagte Richter Hauke Rudat. Er mahnte den Angeklagten eindringlich umzusteuern: „Wenn es so weiter geht, führt Ihre Reise nach Ossendorf“, ins Gefängnis.

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Mit 250 Euro, dem wegen ausstehender Stromzahlungen gekürzten Hartz-IV-Betrag, muss der junge Mann im Monat auskommen. In nächster Zukunft ist eine Besserung der finanziellen Lage durch Arbeit nicht in Sicht. Nach dem Hauptschulabschluss war er nur kurz in Lohn und Brot, eine Ausbildung als Schreiner in einer Lehrwerkstatt brach er ab. Seither ist er arbeitslos.

Jetzt will er um seine Kinder „kämpfen gegen den Rhein-Sieg-Kreis“. Er habe zwar mit seiner Verlobten das gemeinsame Sorgerecht. Die Frau lebe aber mit den ein, zwei und drei Jahre alten Kindern in einer betreuten Einrichtung im Nachbarort. „Wir hatten keine Wahl, man hätte uns sonst die Kinder weggenommen.“ Wenn er sie wieder bei sich habe, beteuerte er, wolle er Arbeit suchen.

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