Waren nie geliefertWindecker wegen Internetbetrugs im großen Stil vor Gericht

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Justizbeamter im Gericht

Ein Justizbeamter in einem Gericht (Symbolbild)

Windeck – Kaffeemaschinen, Dampfreiniger und sogar Bierzapfanlagen soll ein 24-Jähriger aus Windeck über das Internet verkauft und niemals ausgeliefert haben. Vor dem Bonner Landgericht wird er nun wegen Betruges in 254 Fällen und wegen Körperverletzung angeklagt.

Zwischen Oktober 2015 und März 2016 soll der Arbeitssuchende sich seinen Lebensunterhalt über einen Schein-Internet-Shop finanziert haben. Bereits Anfang 2015 hat er demnach das Internet für sich als Einnahmequelle entdeckt und falsche Internet-Konten bei einer Verkaufsplattform eingerichtet. Dann soll er sich im sogenannten „Darknet“ einen Homepage-Satz gekauft haben, mit dem er einen Online-Shop einrichtete. Auf einer Internetseite mit fiktivem Namen konnten Kunden bei einer Person mit fiktivem Namen die Elektroartikel bestellen. Von der Spielekonsole über Haushaltsgeräte bis hin zur Bierzapfanlage war alles zu günstigen Preisen im Angebot. Doch wer dort bestellte und zahlte, hat die gewünschte Ware wohl nie erhalten.

Geld auf verschiedenen Konten

Laut Anklage landete das Geld für die Elektroartikel auf verschiedenen Konten, die der 24-Jährige von einem 21-jährigen Komplizen einrichten ließ. Der gab sich mit einem gefälschten Ausweis ebenfalls als die fiktive Person aus, die Konten liefen auf diesen Namen. So erbeutete der Angeklagte fast 69 500 Euro, die der Komplize verwaltet haben soll. Mit einem Teil der Beute soll der Angeklagte sich ein Tonstudio gekauft haben, das übrige Geld verschlüsselt in die Internetwährung Bitcoins angelegt haben. Gemeinsam mit dem 21-Jährigen soll der Angeklagte außerdem einen 20-Jährigen aus Windeck verprügelt haben, der ihnen eine Anzeige angedroht hatte.

Der Angeklagte legte ein Teilgeständnis ab. Er sei an dem Betrug beteiligt gewesen, Drahtzieher aber sei ein „Roland“ aus einem Internetforum gewesen. Der Prozess beginnt im Juni, der 24-Jährige ist bereits einschlägig vorbestraft. Gegen den 21-Jährigen wird gesondert verhandelt.

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