GeldstrafeElektriker täuschte Straftat vor, um Polizei zu entkommen

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Blitzer Symbol

Symbolbild

Troisdorf/Siegburg – Dumme Ausreden führen bei Schülern zu einem Eintrag ins Klassenbuch, ein 25-Jähriger landete hingegen vor Gericht. Der Mann war im März mit seinem Transporter von der Polizei geblitzt worden und hoffte mit dem Ausruf „Bei mir wird eingebrochen, ich muss schnell nach Hause“ glimpflich davonzukommen.

Er wurde nun wegen Vortäuschung einer Straftat und zweimaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt.

Aufgrund der Strafhöhe von 120 Tagessätzen à 30 Euro landet diese in seinem polizeilichen Führungszeugnis. Das Gericht verzichtete hingegen darauf, das „Tatwerkzeug“, den Firmenwagen des selbstständigen Elektrikers, einzuziehen. Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. „Das wäre unverhältnismäßig“, sagte Amtsrichter Hauke Rudat, „ich will nicht Ihre Existenz zerstören“.

Das Gericht hatte erhebliche Zweifel an der Version des Angeklagten. Er will am Abend des 23. März mit seiner Frau bei seinen Eltern in Niederkassel gewesen sein, als ihn gegen 23.30 Uhr ein Anruf erreicht habe.

Ein Freund schilderte, ein Unbekannter mache sich an der Haustür des Elektrikers in Troisdorf zu schaffen, wo auch der Zugang zu Büro und Maschinenlager ist. Mit einem Bekannten sei er nach Troisdorf gefahren.

Von der Polizei geblitzt

Doch auf der Luxemburger Straße wurde er mit erheblicher Geschwindigkeit von der Polizei geblitzt, hielt aber nicht neben den Beamten mit der Kelle an, sondern bog vorher in eine Firmenzufahrt ein.

„Das Rolltor, das meist aufsteht, war aber zu“, sagte ein Polizist im Zeugenstand aus. Es hätte den Anschein gehabt, dass sich der Fahrer der Kontrolle entziehen wollte. Ein Kollege beschrieb, dass die Männer schmutzige Arbeitskleidung trugen, was zur Aussage des Beifahrers passte, dass sie gerade von einer Baustelle in Solingen kämen. Von dem vermeintlichen Einbruch wusste er nichts.

Vom Einbruch keine Spur

Die Ordnungshüter schenkten gleichwohl der Schilderung des Fahrers Glauben und beorderten mehrere Streifenwagen und einen Hundeführer zu seiner Wohnanschrift. Doch dort fand sich von einem Einbruch keine Spur.

Die Überprüfung der Papiere des Fahrers ergab hingegen, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits früher wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr vor Jahren entzogen worden war.

Einmal war er danach wieder am Steuer ertappt worden. Und auch nach dem Vorfall auf der Luxemburger Straße fuhr er weiterhin Auto: Früh morgens am 22. Mai erwischte ihn eine Polizeikontrolle in Niederkassel.

Medizinisch-pschychologische Untersuchung

Wann der 25-Jährige seinen Führerschein wieder bekommt, steht angesichts der jüngsten Vorfälle in den Sternen. Er muss zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren, die vom Straßenverkehrsamt terminiert wird. Und das Amt erfährt von jedem Gerichtsurteil aufgrund von Verkehrsvergehen.

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