UrteilJunger Vater bezahlte Drogen mit falschen Fünfzigern aus dem Darknet

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Troisdorf/Siegburg – Drei falsche Fünfziger musste ein 23-Jähriger teuer bezahlen. Die Blüten aus dem Darknet brachten den jungen Vater auf die Anklagebank.

Sechs Monate Haft lautete das Urteil des Schöffengerichts. In der dreijährigen Bewährungszeit wird er unter Aufsicht gestellt.

„Das ist kein Dummer-Jungen-Streich“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe kriminelle Energie bewiesen und sei ein hohes Risiko eingegangen, habe aber keinen Reibach gemacht.

Denn für jeden Schein hatte er am 4. Januar 2016 20 Euro auf den (virtuellen) Tisch gelegt, einen Fünfziger gab er zudem an einen Bekannten weiter. Mit den Blüten kauften die beiden unter anderem Drogen – und handelten sich prompt Ärger ein mit dem Dealer. „Sie waren dilettantisch gemacht“, so der Richter.

Ulrich Wilbrand redete dem Angeklagten ins Gewissen, der war sichtlich beeindruckt, hatte Tränen in den Augen und musste mehrfach schlucken. „Geld ist in Deutschland heilig, daher ist diese Tat ein Verbrechen“, so der Richter. Wohnungseinbrüche galten bislang dagegen lediglich als Vergehen. Für den geständigen Angeklagten spreche, dass er eine feste Arbeitsstelle und für ein Kind zu sorgen habe.

Der Staatsanwalt fuhr härtere Geschütze auf und forderte eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Niemand begebe sich zufällig ins Darknet, den am schwersten zu kontrollierenden Bereich des Internets. „Es gibt diesen Raum nur, um Straftaten zu begehen.“

Gefragt nach seinem Motiv, zuckte der Angeklagte nur mit den Achseln. „Sie wollten wohl nur schnell an Geld kommen“, mutmaßte der Richter. Der Komplize, wie der Angeklagte wegen kleinerer Delikte vorbestraft, wurde ebenfalls zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Wunsch von Richter Wilbrand, den Angeklagten nicht mehr wiederzusehen, dürfte sich wohl nicht erfüllen: Bei der Staatsanwaltschaft ist noch ein Verfahren anhängig, das ebenfalls im Darknet spielt. Die Kumpane sollen mit falschen Online-Shops gewerbsmäßigen Betrug begangen haben.

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