Schmuck-VerkaufSchätzung beim Juwelier vor Ort

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Der emotionale Wert von altem Schmuck ist oft höher als der Materialwert. (Foto: dpa)

Der emotionale Wert von altem Schmuck ist oft höher als der Materialwert. (Foto: dpa)

In der hintersten Ecke des Dachbodens liegt Omas alte Schmuckschatulle. Unter einer dicken Staubschicht ruhen Strassbroschen, Perlenketten und feine Goldringe auf rotem Samt. Wenn Erben die alten Geschmeide nicht behalten wollen, ist der Verkauf vielleicht eine Option. Viele Menschen überschätzen allerdings den Wert der Schmuckstücke.

"Der emotionale Wert ist meist deutlich höher als der tatsächliche Materialwert", sagt Joachim Dünkelmann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte (BVJ) in Köln. Wer die alten Stücke trotzdem versetzen möchte, sollte einige Tipps beherzigen.

ERBRECHT

"Zunächst sollte man klären, ob man überhaupt der rechtliche Erbe der Schmuckstücke ist", rät Professor Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München. In den Unterlagen der Oma findet sich vielleicht ein Testament oder Erbvertrag. Ist dies nicht der Fall, fragt der potenzielle Erbe beim Nachlassgericht, ob dort etwas hinterlegt wurde. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Steht der Erbe fest, ist dieser rechtmäßiger Eigentümer des Nachlasses. "Das heißt, er kann auch alles verkaufen, wenn er das denn möchte", sagt Groll.

ERBSCHAFTSTEUER

Der Erbschaftsteuerfreibetrag liegt für Ehegatten bei 500 000 Euro und für Kinder bei 400 000 Euro. "Bleibt der Wert des Gesamtnachlasses unter diesem Freibetrag, zahlt der Erbe generell keine Steuer", erklärt Groll. Geht die Erbschaft über 500 000 Euro hinaus, gibt es zusätzlich einen Sonderfreibetrag für bewegliche Gegenstände wie Schmuck in Höhe von 12 000 Euro. Zu diesen gehört auch Schmuck.

WERT SCHÄTZEN

Den Wert von Omas Schmuck lässt der Erbe am besten bei einem Juwelier seines Vertrauens prüfen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover. "Er sollte nicht unbedingt auf das erste Angebot eingehen, sondern bei Bedarf eine zweite Meinung einholen", ergänzt Dünkelmann. Vor reisenden Händlern warnt der Experte. "Ein Kostenvoranschlag durch den Juwelier ist aber eine seriöse Sache." Die Kosten für die Taxierung richten sich nach dem Aufwand der Prüfung. Eine Feingehaltprüfung des Goldanteils sei für Stammkunden meist kostenlos.

VERKAUF VOR ORT

Am besten bietet der Erbe seinen Schmuck in einem Fachgeschäft vor Ort an. Viele Händler nehmen den Zierrat in Zahlung. Dafür sucht sich der Verkäufer dann etwas Neues aus. "Das ist eigentlich immer lukrativer, als sich Bargeld auszahlen zu lassen", erklärt Dünkelmann.

ONLINE-VERKAUF

Veräußern Erben den Schmuck über einen Online-Versandhändler, ist Vorsicht geboten: Sie sollten den Händler genau überprüfen, bevor sie Omas Stücke auf die Reise schicken. Auf der Webseite des Anbieters muss klar zu erkennen sein, wer hinter dem Angebot steht. Fehlen Ansprechpartner, und gibt es nur eine Postfachadresse, sollte nach Alternativen gesucht werden. Außerdem sei im Internet ein Vergleich der Anbieter sehr schwer, sagt Dünkelmann.

ZEITPUNKT

Soll der Schmuck eingeschmolzen werden, verkauft der Erbe, wenn der Goldpreis hoch ist. Den Goldpreis findet der Verkäufer im Internet oder am Schwarzen Brett bei der Bank. Handelt es sich bei dem Erbe um Sammlerstücke, die für Antiquitätenhändler interessant sind, ist der Verkauf zeitunabhängig. (dpa)

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