Erfolg für 1. FC Köln beim BGHKrawallmacher müssen für Verbandsstrafe haften

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Kölner Fans Böller

 Kölner Fans werfen einen Feuerwerkskörper in den Düsseldorfer Fanbereich. Bei einem ähnlichen Vorfall im Februar 2014 wurden sieben Zuschauer verletzt.

Böllerwerfer und andere Krawallmacher im Stadion haften für Geldstrafen, die Fußballvereine wegen ihres Fehlverhaltens zahlen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Die Karlsruher Richter hatten zu klären, ob es zwischen den Verstößen gegen die Stadionordnung und den Verbandsstrafen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen rechtlichen Zusammenhang gibt - was sie bejahen.

Damit haben die Clubs von höchster Instanz grünes Licht, um sich das Geld für die Strafen bei den Tätern zurückzuholen.

1. FC Köln hatte geklagt

Geklagt hatte der 1. FC Köln. Der Verein musste 50 000 Euro Strafe zahlen und weitere 30 000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Zweitliga-Heimspiel einen Knallkörper gezündet hatte. Der Böller verletzte sieben Zuschauer auf dem Unterrang. Der FC will von dem Werfer 30 000 Euro Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Köln, das dies zunächst abgelehnt hatte, muss den Fall nun erneut verhandeln und entscheiden. (Az. VII ZR 14/16)

FC begrüßt Urteil

Der 1. FC Köln hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich begrüßt. „Die Entscheidung des BGH schafft für uns als Club die dringend benötigte Rechtssicherheit bei der Frage, ob wir Strafen des DFB an diejenigen weitergeben können, die sie ursächlich zu verantworten haben“, sagte Thomas Schönig, Vorstandsbeauftragter für Fankultur und Sicherheit beim 1. FC Köln, am Donnerstag.

Das BGH-Urteil sei „ein wichtiges Signal für die Sicherheit unserer Zuschauer, denn Störer müssen diese Regressforderungen als Folge ihres Fehlverhaltens künftig einkalkulieren“, ergänzte Schönig.

„Beachtlicher Erfolg für den FC“

DFB-Vizepräsident Rainer Koch bezeichnete das Urteil als einen „beachtlichen Erfolg“ für den 1. FC Köln. Die Entscheidung sei generell eine wichtige Grundlage für mehr Sicherheit in den Stadien. „Potentiellen Tätern werden die gravierenden Konsequenzen ihres Handelns für das eigene Portemonnaie deutlich vor Augen geführt“, sagte der Jurist.

Fan-Vereinigung übt Kritik

Kritik am BGH gab es von der Fan-Seite. „Das Urteil ist für uns eine große Enttäuschung und natürlich sehr bitter“, sagte der Sprecher des Zusammenschlusses „Unsere Kurve“, Jochen Grotepaß. Man habe nach der Entscheidung deutlichen Gesprächsbedarf mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL).

Der Zusammenschluss kritisierte vor allem, dass zwischen den Strafen keine Unterschiede gemacht werden. „Wenn Leib und Leben zu Schaden kommen, müssen Täter ermittelt und bestraft werden“, sagte Rainer Vollmer, ein weiterer Sprecher der Organisation. Ob dies für kontrolliert angezündete Pyrotechnik auch gilt, sei für ihn zu hinterfragen. Er schloss einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nicht aus.

(dpa)

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