Wiehltalbrücke: Urteil ist gültig

Lesezeit 1 Minute
Die Wiehltalbrücke.

Die Wiehltalbrücke.

Köln - Die Verurteilung des Rasers von derWiehltalbrücke zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung ist rechtskräftig.Rund fünf Monate nach der Verurteilung des 26 Jahre altenUnfallfahrers in Gummersbach zogen dessen Verteidigung und auch dieStaatsanwaltschaft ihre Berufungen überraschend zurück. Das KölnerLandgericht teilte am Donnerstag mit, die zuständige Strafkammer habebeiden Parteien zu diesem Schritt geraten. Der Unfallfahrer war am14. September 2005 vom Amtsgericht Gummersbach wegen fahrlässigerTötung eines Lastwagenfahrers verurteilt worden.

Der 26-Jährige hatte bei dem spektakulären Unfall im August 2004unter Drogeneinfluss und mit überhöhter Geschwindigkeit einenTanklastzug gerammt. Dieser stürzte mit 32 000 Litern Treibstoff vonder Wiehltal-Autobahnbrücke zwischen Köln und Gummersbach in dieTiefe. Der Fahrer starb, eine nahe gelegene Ortschaft entkam nurknapp einer Katastrophe. Der Sachsachen bei dem wohl teuerstenVerkehrsunfälle in Deutschland liegt in zweistelliger Millionenhöhe.

Laut Kölner Landgericht wäre die von der Staatsanwaltschaftangestrebte wesentliche höhere Strafe für den Unfallfahrer in einemBerufungsverfahren voraussichtlich nicht zu Stande gekommen. Aberauch die Verteidigung hätte ihr Ziel, eine Aussetzung der Strafe aufBewährung zu erreichen, laut Gericht nicht erreicht, da dies "kaumvertretbar" sei.

Der 26-Jährige war nach seiner Verurteilung am 14. Septemberzunächst in Haft genommen, knapp zehn Tage später aber von derUntersuchungshaft verschont worden. Nun muss er seine Gefängnisstrafesofort antreten.

(dpa/lnw)

Rundschau abonnieren