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Keine FrauenFreimaurer laut Finanzgericht nicht gemeinnützig – Schützen zittern

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Schütze Schützenverein

Symbolbild

Köln – Seit 575 Jahren ist die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Brühl ein reiner Männerverein, in dem auch Clemens August Vergnügen fand. Fünfmal war der Kölner Kurfürst zwischen 1725 und 1735 Schützenkönig. Und diese Bruderschaftstradition wird auch bleiben, stellte der Vorsitzende Frank Pohl klar, Gemeinnützigkeit hin oder her. Die hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Urteil nämlich in Frage gestellt. Das Münchner Gericht hat einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind. Das Urteil könne auch Auswirkungen auf Schützen- und Gesangvereine haben, die Männer und Frauen ohne sachlichen Grund eine Mitgliedschaft verwehren, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes.

Die Brühler Schützen ficht das nicht an. "Wir haben nichts gegen Frauen, Muslime oder Schwule und Lesben, aber an unserer seit 1442 bestehenden Tradition werden wir nicht rütteln", sagte Vorsitzender Pohl, "auch nicht, wenn man uns die Gemeinnützigkeit nimmt".

Dass es soweit kommt, hält Ralf Heinrichs, der Geschäftsführer des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften, ohnehin für abwegig. 1260 Schützenbruderschaften vertritt der in Leverkusen ansässige Bund, nur 14 Prozent schlössen Frauen als Mitglieder aus, aber nicht aus Diskriminierung, sondern aus Traditionsbewusstsein, sagt Heinrichs. Andererseits engagierten sich die Schützenvereine bei hohen christlichen Feiertagen in ihren Gemeinden und oftmals auch für Benachteiligte und Bedürftige, so Heinrichs. Der Bund schätzt das Spendenvolumen seiner Mitglieder auf jährlich rund zehn Millionen Euro.

Schon 2016 hatte das Finanzamt in Meschede Schützenvereinen die Gemeinnützigkeit aberkennen wollen, weil die keine Frauen aufnahmen. Der damalige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans hatte die Beamten aber zurückgepfiffen.

Für die Karnevalsvereine sieht Klaus-Ludwig Fess, Präsident des Bundes Deutscher Karneval e.V. (BDK), bislang keine großen Auswirkungen des BFH-Urteils. Es gebe ja keine abgeschotteten Veranstaltungen im Karneval, so Fess. Das Urteil sei wohl nicht übertragbar.

Es werde aber geprüft, und der BDK werde sich bei einer Tagung im September damit beschäftigen. Letztlich müssten die Karnevalsvereine abwarten, wie die Finanzverwaltung reagiere und welche Verfahrensweise dann im Bundessteuerblatt veröffentlicht werde.

NRW stuft Brauchtumsvereine mit ihren vielfältigen sozialen Engagements als gemeinnützig ein, teilte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper auf Anfrage mit. Derzeit werde geprüft, ob und inwieweit das aktuelle BFH-Urteil zur Gemeinnützigkeit der Freimaurer auf andere Vereine mit ausschließlich männlicher oder weiblicher Zulassung übertragbar sei. "Wir werden in jedem Fall alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Brauchtumsvereinen in unserem Land die Gemeinnützigkeit zu erhalten", so Lienenkämper. Ihr Engagement für Brauchtum, soziales Miteinander und oft auch für karitative Zwecke reiche regelmäßig weit über die Vereinsgrenzen hinaus und verdiene daher eine Entlastung bei der Steuer. "Diese Position werden wir gegebenenfalls auch im Bund vertreten", so Lienenkämper.

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