Post und RealPersonalisierte Werbung über Gesichtserkennung – Test auch in Köln

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personalisierte Werbung

Über elek­tro­ni­sche Displays kann blitz­schnell per­so­na­li­sierte Werbung aus­ge­spielt werden.

Bonn – Elektronik für den jungen Mann, Parfüm für die mittelalte Frau: Sowohl die Deutsche Post als auch die Handelskette Real testen in ihren Filialen derzeit personalisierte Werbung über Gesichtserkennung. Dabei analysieren Kameras Gesichter und Blicke der Kunden, um ihnen auf elektronischen Werbedisplays sofort den zielgruppengerechten Film zu präsentieren. Außerdem wird die Dauer der Betrachtung kurz gespeichert.

Wenn sich der Kunde in der Warteschlange der Kasse nähert, registriert die Software das Alter und das Geschlecht der Kunden. In 100 Partnerfilialen der Post im Einzelhandel und in 40 Real-Märkten bundesweit wird die neue Technik ausprobiert. Der Kunde erfährt davon nichts. Lediglich der Hinweis "Diese Filiale ist videoüberwacht" deutet darauf hin - aber dieser ist ja ohnehin üblich.

"Unser Ziel ist es herauszufinden, ob dieses Angebot aus Information, Unterhaltung und relevanter Werbung die Kundenzufriedenheit in unseren Partnerfilialen noch weiter steigern kann", erläutert Post-Sprecherin Sarah Preuß. Die Post teste an den Standorten Köln, Hamburg, München und Berlin.

Test läuft bis Ende des Jahres

Welche Filialen im Einzelnen dabei sind, möchte die Post nicht sagen, da es sich nicht um selbst betriebene, sondern um Filialen von Einzelhandels-Partnern handele. Der Test läuft bis Ende 2017. Dann soll ausgewertet werden, ob das Projekt fortgesetzt wird. "Die eingesetzte Technologie ist nicht in der Lage, personenbezogene Daten zu erheben", sagt Preuß. Ebenso wenig würden Bilder oder Bewegtbilder gespeichert, sondern die Bilder werden direkt wieder verworfen. Die Technologie sei auf datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit geprüft und mit dem ePrivacy-Siegel zertifiziert worden. "Insofern entspricht der Test datenschutzrechtlich allen gesetzlichen Vorgaben", erklärt die Post-Sprecherin.

Davon ist die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff aber noch nicht überzeugt: "Ein einfaches Schild, das Kunden auf die Aufnahmen hinweist, genügt nicht als Einwilligung." Der Einsatz von Videokameras in Supermärkten, Eventlocations oder ähnlichen Orten zur Auswertung der Aufnahmen durch eine Emotional-Decoding-Software sei für Werbezwecke ohne explizite Einwilligung in der Regel nicht zulässig.

Die in den Pilotversuchen von Post und Real eingesetzte Technik gehört zur Kategorie des Emotional Decoding, also des Identifizierens von Gefühlen durch eine Maschine, denn die eingesetzte Software ist dazu grundsätzlich fähig. Post und Real versichern, dass nur Alter und Geschlecht auswertet werden.

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