Prozess um UntreueSchröder und Esch wohl 2017 vor Gericht

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MMC

Viel Geld verlor die Sparkasse Köln Bonn im Zusammenhang mit dem Studiogelände Coloneum im Kölner Norden.

Köln – Am Kölner Landgericht stehen im kommenden Jahr möglicherweise mehrere spektakuläre Wirtschaftsprozesse an. Ein Mammut-Prozess gegen den ehemaligen Chef der Sparkasse Köln Bonn, Gustav Adolf Schröder, ein weiteres Vorstandsmitglied der Sparkasse und den Troisdorfer Immobilienentwickler Josef Esch startet voraussichtlich im April, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte. Es geht etwa um Untreue und Beihilfe dazu rund um das Studio- und Fernsehgelände "Coloneum". Der Sparkasse Köln Bonn soll dabei ein zweistelliger Millionenschaden entstanden sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 14 Fälle angeklagt. Die 18. Große Strafkammer wollte aber nur drei Fälle verhandeln, wie sie Ende 2014 entschieden hatte. Dagegen war die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Köln vorgegangen, das im April sechs weitere Anklagepunkte zugelassen hatte. Dieser Prozess dürfte über ein Jahr dauern.

Zuschüsse in Millionenhöhe zugesagt

Esch soll Schröder Zuschüsse der Gruppe in Millionenhöhe zugesagt haben. Sie sollten Verluste der damaligen Stadtsparkasse Köln aus Mietgarantien ausgleichen. Im Gegenzug soll sich Schröder für Esch eingesetzt haben, als es um den Neubau der Nordhallen der Kölner Messe ging. Schröder soll laut Staatsanwaltschaft nicht ausschließlich nach sachlichen Kriterien gehandelt und Dienstpflichten als Amtsträger verletzt haben. Schröder und Esch haben die Vorwürfe stets bestritten. Außerdem steht noch eine Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens gegen den ehemaligen Aufsichtsratschef von Sal. Oppenheim, Georg Baron von Ullmann, aus. Die Anklage lautet auf Untreue in einem besonders schweren Fall.

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Millionenschaden bei Sal. Oppenheim

Ullmann soll nichts gegen den Ankauf von Grundstücken in Frankfurt durch das Bankhaus unternommen haben, bei dem Sal. Oppenheim ein Millionenschaden entstanden ist. Ullmann bestreitet die Vorwürfe. Die Ex-Banker waren wegen Untreue zu Haftstrafen verurteilt worden, von denen drei davon zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. In dem Prozess ging es um dieses Immobiliengeschäft und um das Engagement des Instituts beim Handels- und Touristikkonzern Arcandor.

Muss Assenmacher vor Gericht?

Ebenfalls noch nicht entschieden ist, ob sich der ehemalige Chef der Köln-Arena, Ralf Bernd Assenmacher vor Gericht verantworten muss. Es geht um eine Pensionszusage und Zahlungen ohne Gegenleistung, so die Staatsanwaltschaft Assenmacher hat die Vorwürfe stets bestritten. Die Verfahren gegen ihn und Ullmann würden vor der 16. Großen Strafkammer geführt, vor der sich auch die Ex-Chefs von Sal. Oppenheim zu verantworten hatten.

Bei der 19. Großen Strafkammer liegt dagegen noch eine Anklage gegen den Anwalt Rolf Bietmann. Hier geht es um Beraterverträge aus den Jahren 2004 und 2005 von Bietmann mit der Sparkasse Köln Bonn. 2011 hatte das Landgericht freilich eine Zivilklage der Sparkasse gegen Bietmann abgewiesen.

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