BGH kassiert UrteilRasern vom Auenweg droht nun doch Gefängnisstrafe

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Raserunfall

. Der Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln beschäftigt am Donnerstag (08.06.) den Bundesgerichtshof (BGH).

Karlsruhe/Köln  – Die zwei Raser aus Köln kommen nach einem verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang auf dem Auenweg voraussichtlich doch ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag ein Urteil des Kölner Landgerichts teilweise auf, weil die Haftstrafen gegen die Männer zur Bewährung ausgesetzt waren.

Hier gebe es Begründungsmängel. Die Höhe der Strafen wegen fahrlässiger Tötung beanstandeten die Richter aber nicht.

Die damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich im April 2015 ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 in der Stadt schleuderte eines der Autos aus der Kurve und traf auf dem Radweg eine 19 Jahre alte Studentin, die später starb.

Die Kölner Richter verurteilten den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft - auf Bewährung. Dies hielt der BGH-Prüfung nicht stand.

Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss über die Frage nun neu verhandeln und entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Haftstrafen gefordert. (Az. 4 StR 415/16) (dpa)

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