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Kohl-Witwe hat vor Gericht wohl schlechte Karten

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Köln – Maike Kohl-Richter, die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl, hat wohl nur geringe Chancen auf die Millionen-Entschädigung, die ihrem Mann zwei Monate vor dessen Tod zugesprochen worden war.

Das Oberlandesgericht Köln hat die Frage zwar noch nicht endgültig entschieden. Man neige jedoch der Meinung zu, dass der Entschädigungsanspruch nicht vererbbar sei, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske in einer Verhandlung in Anwesenheit von Kohl-Richter.

In dem Fall geht es um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle” von Heribert Schwan. Das Landgericht Köln hatte dazu im vergangenen Jahr entschieden, dass das Buch Kohls Persönlichkeitsrecht schwer verletzt habe. Es sprach ihm deshalb die höchste Entschädigungssumme der deutschen Rechtsgeschichte in Höhe von einer Million Euro zu.

Richterin Reske appellierte an die Parteien, sich in einem Vergleich zu einigen. Sie schlug dafür vor, dass Kohl-Richter auf alle weiteren Klagen verzichten solle, wenn sich Verlag und Autoren im Gegenzug dazu bereiterklären, das Buch nicht noch einmal zu veröffentlichen. Außerdem solle eine Kopie der Tonbandaufnahmen, die Schwan als Ghostwriter angefertigt habe, dem Bundesarchiv in Koblenz oder der Konrad-Adenauer-Stiftung zugänglich gemacht werden, schlug Reske vor.

Kohl-Richters Anwalt Thomas Hermes sagte dazu, erst einmal müsse seine Mandantin sämtliche Tonband-Kopien erhalten. Sie könne sich dann verpflichten, eine davon an eine „Helmut-Kohl-Stiftung” zu übergeben. Schwan hatte die Aufnahmen angefertigt, um als Ghostwriter Kohls Memoiren zu schreiben. Später zerstritten sich die beiden. (dpa)

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