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Flughafen Köln/BonnArbeitsgericht lockert Hausverbot für Pond-Betriebsrat

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Flugzeuge Fedex Köln Bonn

Ein Frachtflugzeug des Logistikunternehmen FedEx am Flughafen Köln/Bonn

Köln – Ein Betriebsratsmitglied einer Sicherheitsfirma am Flughafen hat vor Gericht einen Erfolg erzielt. Er darf seine Kollegen für Gespräche im FedEx-Gebäude am Flughafen Köln/Bonn besuchen und deren Arbeitsplätze in Augenschein nehmen, so das Kölner Arbeitsgericht gestern. Ein Hausverbot hat damit keinen Bestand mehr.

Fed-Ex hatte das erteilt, weil der Mann während der Arbeitszeit Betriebsratsarbeit geleistet habe. Der Pond-Betriebsrat bestreitet das wie den weiteren Vorwurf, er habe seinen Arbeitsplatz verlassen. Der Anwalt des Betriebsrats berief sich auf das Betriebsverfassungsgesetz, das das Stören oder Behindern von Betriebsratsarbeit untersagt. FedEx sagte dagegen, dass der Pond-Betriebsrat nicht tätig werden müsse. Der Betriebsrat von FedEx kümmere sich um Arbeitsschutz in dem Gebäude, so deren Anwalt. Das überzeugte das Gericht nicht. Der FedEx-Betriebsrat sei nicht für Mitarbeiter anderer Firmen zuständig, die im Rahmen von Werksverträgen bei FedEx arbeiteten, hielt der Anwalt des Betriebsrates entgegen. Für ihn und die Gewerkschaft Verdi hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung. Werkauftraggeber müssten Betriebsräte in ihre Gebäude lassen.

Seiner Arbeit kann der Mann noch nicht nachgehen. Und im Mai muss das Landesarbeitsgericht über seine Kündigung entscheiden. Die hatte Pond mit Blick auf das Hausverbot ausgesprochen. Der Mann sei nicht mehr einsetzbar. Betriebsratsmitgliedern kann nur außerordentlich gekündigt werden, wenn der Betriebsrat zustimmt oder ein Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzt. (raz)

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