Messenger-DienstWarum Whatsapp bald erst ab 16 Jahren erlaubt sein könnte

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Whatsapp Symbolbild

Der Messenger Whatsapp könnte bald seine Nutzungsbedingungen ändern. 

Bisher dürfen Jugendliche ab 13 Jahren den zu Facebook-gehörenden Messenger Whatsapp nutzen. Das geht aus den Geschäftsbedingungen hervor. Das könnte sich jedoch bald ändern, wie der oftmals gut unterrichtete Blog „WABetainfo“ in einem Tweet berichtet.

Demnach will Whatsapp das Mindestalter auf 16 Jahre heraufsetzen. Die Informationen stammen aus den neuen Nutzungsbedingungen von Whatsapp, die laut WABetainfo bis spätestens 25. Mai in Kraft treten könnten. Eine offizielle Bestätigung von Whatsapp selbst steht aber noch aus, wie das Tech-Medium „t3n“ berichtet. 

Auch deutsche Gerichte kritisieren Mindestalter von 13 Jahren 

Unumstritten ist das aktuelle Mindestalter von 13 Jahren nicht. Bereits 2016 hatte ein deutsches Gericht entschieden, dass Whatsapp für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren „grundsätzlich eine Gefahr für ihre Privatsphäre und ihre Entwicklung“ darstelle.

Anlass für das Heraufsetzen der Altersgrenze dürfte allerdings ein anderer sein: Die EU- Datenschutzgrundverordnung regelt unter anderem die Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO) von Minderjährigen neu. In Artikel 8 der ab Mai gültigen Verordnung werden die „Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft“ geregelt. Danach ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Kindes erst dann rechtmäßig, wenn es das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die EU-Mitgliedstaaten können die Altersgrenze jedoch auf 13 Jahre herabsenken.

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Gilt neues Mindestalter dann weltweit?

Sollte Whatsapp die Nutzungsbedingungen wirklich ändern, ist unklar, ob das angehobene Nutzungsalter weltweit gilt – oder ob nur bestimmte Länder betroffen sein werden. Auch wie das Alter kontrolliert werden kann, bleibt offen. Eventuell müssten dann Apples App-Store oder Googles Play-Store die Altersangaben der Nutzer überprüfen – vorausgesetzt, dass die dort hinterlegten Altersangaben stimmen. (dmn)

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