Anklage gegen 24-JährigenWaldbröler soll Frau im Rausch getötet haben

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In diesem Haus wurde eine Frau nach einem Streit getötet.

Denklingen – Im Fall der am ersten Weihnachtstag 2017 in Reichshof-Denklingen getöteten Frau hat die Bonner Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Das hat Dr. Tobias Gülich, Sprecher des Bonner Landgerichts, auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt: Dem mutmaßlichen Täter, einem 24 Jahre alten Waldbröler, wird Totschlag vorgeworfen.

„Seine Schuldfähigkeit gilt als erheblich vermindert“, sagt Gülich. In der Anklageschrift heiße es zudem, der Mann habe zur Tatzeit gegen 2 Uhr in der Nacht sowohl Alkohol, als auch Amphetamine und Cannabis im Blut gehabt: „Er war offenbar berauscht.“ Trotz dieses Zustands geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 24-Jährige den Tod der Frau in Kauf genommen habe.

Brutale Schläge und Tritte führten zu Schädelbrüchen

Vorher sollen beide laut Anklage in der Wohnung der Frau zusammen gefeiert und Drogen konsumiert haben. Dabei sei es wohl zum Streit gekommen: Der Mann habe die 39-Jährige, so stark mit der Faust ins Gesicht geschlagen, dass sie im Flur des Hauses zu Boden ging. Danach soll er sie gewürgt und mehrfach gegen den Kopf getreten haben, bevor er auch mit Kieselsteinen in der Faust weiter zugeschlagen habe. Die schwerst verletzte Frau habe Brüche am Schädel erlitten. Gerichtssprecher Gülich: „Sie ist am Tatort verblutet.“

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Eine wie auch immer geartete Beziehung der beiden, so Gülich, werde als Hintergrund für die brutale Tat angenommen. Nachbarn sprachen später von einem Tumult. Auch sei davon auszugehen, dass der Angeklagte drogenabhängig sei.

Die Leiche der Frau war am Morgen nach der Tat von einem Kind entdeckt worden, das Erwachsene zu Hilfe rief. Diese alarmierten die Polizei. Was zu jener Zeit noch nicht bekannt war: Der 24-Jährige, der als wohnungslos gilt, war bereits in der Nacht von Polizisten aufgegriffen worden, als er mit nacktem, blutverschmierten Oberkörper die Morsbacher Straße entlanglief. Er wurde zur Waldbröler Wache gebracht und in Gewahrsam genommen. Die Beamten, so hieß es damals, seien zunächst davon ausgegangen, dass das Blut sein eigenes war.

Zuvor war der Waldbröler von einem Autofahrer mit dem Handy gefilmt worden: Dieser hatte angehalten, um dem scheinbar Orientierungslosen Hilfe anzubieten. Außerdem war er von einer Überwachungskamera an einem Haus gefilmt worden. Die Filme, sechs und zehn Sekunden lang, seien ausgewertet worden, berichtet Robin Faßbender, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft. „Doch sie besitzen keinen erkennbaren Beweiswert.“ Sollte das Gericht sie dennoch in der Verhandlung sehen wollen, sei das jederzeit möglich.

Wann der Prozess beginnt, steht nach Angaben von Dr. Torsten Gülich nicht fest. Zurzeit sitzt der bereits vorbestrafte 24-Jährige in Köln in Untersuchungshaft.

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