Bewohner müssen umziehenAltenheim „Zum Bayenhof“ in Remshagen schließt

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Weil es nicht genügend Einzelzimmer nachweisen kann, muss das Seniorenheim „Zum Bayenhof“ schließen.

Weil es nicht genügend Einzelzimmer nachweisen kann, muss das Seniorenheim „Zum Bayenhof“ schließen.

Remshagen – Das Seniorenzentrum „Zum Bayenhof“ schließt zum 31. Oktober dieses Jahres. Entsprechende Gerüchte hat Verwaltungschef Heinz Read dieser Zeitung bestätigt. 25 Senioren und Kranke müssten umziehen. Betroffen seien 34 Arbeitsplätze.

Als Grund nennt Read die ab 1. August durch das Landespflegegesetz geltende Auflage, wonach die NRW-Heime 80 Prozent ihrer Belegungsräume als Einzelzimmer vorzuhalten haben. Darüber hinaus müssen maximal zwei Zimmern separate Badezimmer zugeordnet werden (siehe Hintergrund). Im Gespräch mit unserer Zeitung erhebt Read sowohl Vorwürfe gegen die Landesregierung, die das Regelwerk auf den Weg brachte, als auch gegen die Heimaufsicht des Kreisverwaltung wegen derer, so Read, mangelhaften Flexibilität im Einzelfall.

Das Haus „Zum Bayenhof“ wurde ab Mitte der 1980er-Jahre auf den Mauern eines alten Stallgebäudes errichtet und 1987 eröffnet. 25 Männer und Frauen leben auf gut 900 Quadratmetern, es gibt Aufenthalts- und Sanitärräume, sowie eine große Küche. Für ein Haus dieser Größe seien die neuen Vorgaben wirtschaftlich nicht umsetzbar, klagt der Verwaltungs-Chef. In vielen Fällen machten die neuen Regeln auch gar keinen Sinn.

So könne der Großteil seiner Bewohner schon lange nicht mehr alleine unter die Dusche steigen. „Wozu muss ich da separate Duschkabinen einbauen?“, fragt der Verwaltungschef. Daneben sei das Leben der überwiegend Demenzerkrankten in der Gemeinschaft Konzept des „Bayenhofs“ und ein, auch wissenschaftlich anerkanntes, Erfolgsmodell. Die Errichtung von Einzelzimmern widerspreche diesem Ansatz komplett.

Hintergrund

Die Fassung des Landespflegegesetz NRW, die die finanzielle Förderung der Heim-Investitionen und –aufwendungen an bauliche Bedingungen knüpft, ist im Juli 2003 verabschiedet worden. Die Übergangsfrist läuft am 31. Juli 2018 ab. Im Klartext: Betreiber, die bis dahin nicht umgebaut haben, haben kaum Chancen, weiterhin zum Beispiel das Pflegewohngeld zu bekommen.

Mit Verweis auf die 15-Jahres-Frist sprach NRW-Gesundheitsminister Karl Josef Laumann jüngst von einer „ausreichend langen Zeit“, die man den Heimbetreibern eingeräumt habe. Dietmar Kascha, Leiter der oberbergischen Heimaufsicht, hatte die hiesigen Einrichtungen zuletzt im April öffentlich an den Stichtag erinnert.

Der Kreis rechnete damals mit dem Verlust von 100 der 3600 Pflegebetten in Oberberg. Der NRW-Ableger des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) warnt vor dem endgültigen Aus, vor allem für kleinere Heime, ab dem 1. August. Familien hätten es dadurch künftig schwerer, einen passenden Platz für ihre Angehörigen zu finden.

Heinz Read ärgert sich aber auch über die Kreisverwaltung, die die Normen umsetzt. Diese habe es untersagt, dass die Einrichtung während der Umbauarbeiten ganz oder zumindest teilweise belegt bleibe. Nach Reads Aussage hat sich die Heimleitung deshalb die Ausnahmen des Landespflegegesetzes genauer angesehen, jedoch keine tragbare Lösung gefunden.

„Wir können weder auf das Pflegewohngeld verzichten, das einen gewichtigen Teil unserer Einnahmen ausmacht, noch ausschließlich in die Kurzzeitpflege wechseln. Dieses wirtschaftliche Risiko ist für kleinere Betriebe unkalkulierbar“, betont Read. Mitarbeiter und Angehörige seien über die Schließung informiert. Drei der 25 Bewohner seien andernorts untergekommen, die Angehörigen der übrigen Senioren suchten nach neuen Domizilen. Das Ende des „Bayenhofs“ sei die einzig wirtschaftlich vernünftige Option gewesen, sagt Heinz Read.

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