Antrag abgelehntHäftling aus Bonn bleibt im US-Gefängnis

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Ein Häftling aus Bonn bleibt im US-Gefängnis. (Symbolbild: dpa)

Ein Häftling aus Bonn bleibt im US-Gefängnis. (Symbolbild: dpa)

Bonn – Der Sohn eines deutschen Diplomaten, der in Bonn aufwuchs, hofft jetzt, dass ihm die Bundesregierung hilft, frei zu kommen.

Söring hatte, wie berichtet, 1985 gestanden, die Eltern seiner damaligen Freundin Elizabeth Haysom in Bedford (Virginia) ermordet zu haben - aus Liebe zu der jungen Frau und weil er glaubte, der Diplomatenstatus seines Vaters schütze ihn. Das junge Paar floh, wurde 1986 in London nach einem Scheckbetrug verhaftet. Im Gewahrsam von Scotland Yard wiederholte Söring sein Geständnis auch gegenüber einem Vertreter der Bonner Staatsanwaltschaft, die ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet hatte, damit ihm in Deutschland der Prozess gemacht werden kann, und dem Bonner Anwalt Dr. Andreas Frieser von der Kanzlei Redeker, Sellner und Dahs. Sie war von Sörings Vater um juristischen Beistand gebeten worden.

Zweimal lebenslänglich wegen Mordes lautete 1995 das Urteil

Während Elizabeth Haysom sofort in die USA ausgeliefert und dort zu 90 Jahren Haft verurteilt wurde, kämpfte der Bonner jahrelang darum, dass er in Deutschland vor Gericht kommt. Erst als die USA auf Verlangen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zusicherten, ihn nicht zum Tode zu verurteilen, wurde der Delinquent überstellt. Zweimal lebenslänglich wegen Mordes lautete 1995 das Urteil, obwohl der Angeklagte sein Geständnis widerrufen hatte. Der Richter glaubte ihm nicht.

Seitdem bemüht sich Söring um seine Freilassung, auch mit Hilfe eines deutschen Freundeskreises und Anwälten der Bonner Kanzlei. Denn inzwischen gibt es neue DNA-Tests, nach denen Blutspuren im Todeshaus nicht dem deutschen Häftling zugeordnet werden können. Zudem hat sich ein Zeuge gemeldet, der wenige Monate nach der Tat in seiner Werkstatt ein Auto voller Blut repariert habe, dass ihm Elizabeth Haysom und ein Mann, eindeutig nicht Jens Söring, gebracht hätten.

Diese Beweismittel seien aber vom Bewährungsausschuss nicht anerkannt worden, teilte der Freundeskreis mit. Häftling Nr. 11 61 655 schrieb in seinem Newsletter aus der Gefängniszelle, er wolle nun per Klage erreichen, dass er zur Haft nach Deutschland überstellt wird. Er habe allerdings wenig Hoffnung, damit durchzukommen und setze auf politische Intervention der Bundesregierung. Sie müsse ihn freikaufen.

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