Landesarbeitsgericht DüsseldorfMorddrohung rechtfertigt fristlose Kündigung

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Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat bestätigt, dass eine Morddrohung als Grund für eine fristlose Kündigung rechtsmäßig ist. (Symbolbild.)

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat bestätigt, dass eine Morddrohung als Grund für eine fristlose Kündigung rechtsmäßig ist. (Symbolbild.)

Düsseldorf – Wer eine Morddrohung gegen seinen Vorgesetzten ausstößt, muss mit seinem fristlosen Rauswurf rechnen. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am Donnerstag bestätigt.

Mit den Worten „Ich stech' Dich ab“ hatte ein Personenfahnder des Landeskriminalamts NRW nach Überzeugung der Richter seinen Vorgesetzten am Telefon bedroht. Dem Land sei es nach dieser „ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung“ nicht zuzumuten, den Mann weiterzubeschäftigen.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe

Der hatte die Drohung bestritten und behauptet, sich zur fraglichen Zeit vor seinem Haus mit einem befreundeten Nachbarn unterhalten zu haben. Der Anruf war 3,5 Kilometer vom Wohnhaus des Mannes entfernt aus einer Telefonzelle an das Mobiltelefon des Vorgesetzten erfolgt.

Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass der LKA-Mitarbeiter angerufen hatte. Er sei an seiner Stimme leicht zu erkennen und habe ein Motiv gehabt: Dem Anruf sei ein Streit mit dem Vorgesetzten um Kopien am Dienstkopierer vorangegangen, der mit einer Verurteilung des Personenfahnders wegen Betruges endete. Die Kündigung sei rechtswirksam. (dpa)

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