Niederlage für ChatGPT vor Münchner Gericht
Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen müssen. Das Landgericht München entschied zugunsten der klagenden Gema, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern - von „Atemlos“ bis „Männer“ - Urheberrechte verletzt habe. (dpa)
