Im Ehrenfelder „Cold Case“-Fall steht derzeit ein 56-Jähriger vor dem Jugendschwurgericht. Als 20-Jähriger soll er 1987 einen 30 Jahre älteren Mann ausgeraubt haben.
Prozess um versuchten RaubmordÜberraschung im „Cold Case“-Fall von Köln-Ehrenfeld

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.
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Mit dem Prozess um einen versuchten Raubmord im Mai 1987 in Ehrenfeld ist nach den am Mittwoch gehaltenen Schlussvorträgen das erste „Cold Case“-Verfahren vor dem Landgericht auf der Zielgeraden. Einem heute 56 Jahre alten Mann wird vorgeworfen, einen damals 50-Jährigen niedergeschlagen und ausgeraubt zu haben. Trotz seiner 56 Lebensjahre steht der Angeklagte vor dem Jugendschwurgericht. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte noch 20 und somit ein Heranwachsender.
DNA-Spur führte 2022 zum Angeklagten
„Straftaten werden selbst nach 36 Jahren noch aufgeklärt“, erklärte Oberstaatsanwalt Bastian Blaut. Die Signalwirkung, die von dem Verfahren ausgehe, sei: „Mord verjährt nicht. Kein Mörder kann sich sicher sein, dass nicht einst die Polizei vor der Tür steht.“ Im Fall des 56-Jährigen hatte eine DNA-Spur im Oktober 2022 zu dem Angeklagten geführt, die Beamte an der mutmaßlichen Tatwaffe – einem Kegelpokal – und an Zigarettenkippen in einem Aschenbecher in der Wohnung des Opfers auf der Subbelrather Straße gefunden hatten. Seither sitzt der Tatverdächtige in Untersuchungshaft.
Blaut zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte den späteren Geschädigten, der nach einer Feier am Nachmittag bereits erheblich alkoholisiert gewesen sei, am 24. Mai 1987 in einer Kneipe in Ehrenfeld kennengelernt haben soll. Nachdem er mitbekommen habe, dass der 50-Jährige vermögend war, soll er im Laufe des Abends den Entschluss gefasst haben, den Mann zu „berauben“. In der Wohnung hätten die Männer zusammengesessen und Zigaretten geraucht, bevor der Angeklagte sein Opfer mit „wirklich wuchtigen, kräftigen Schlägen“ traktiert habe. „Der Angeklagte handelte mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz“, so Blaut. Der 50-Jährige sei sofort bewusstlos gewesen. Nachdem der Angeklagte Bargeld in einem Versteck gefunden habe, habe er die Wohnung verlassen, „ohne sich um den Geschädigten zu kümmern“. Bis zu seinem Tod 2013 habe der Mann an den Folgen gelitten.
Am letzten Tag der Beweisaufnahme hatte der Angeklagte eingeräumt, den 50-Jährigen in besagter Nacht kennengelernt zu haben. Er räumte ein, den Mann niedergeschlagen zu haben — allerdings nicht um ihn zu berauben, sondern um sich eines sexuellen Übergriffs zu erwehren. Der 50-Jährige habe ihm beim Verlassen der Wohnung an den Po gefasst und ihn gegen eine Schrankwand geschubst, hatte der Angeklagte über Verteidiger Jan Victor Khatib am Dienstag erklärt. Blaut nannte die Einlassung „schäbig“ und forderte eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht wegen versuchten Raubmords zu fünf Jahren Haft.
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch und keilte in Richtung Staatsanwalt, dass nicht die Einlassung seines Mandanten, sondern das Konstruieren von Fakten durch die Anklage „beschämend“ sei. „Die Tat ist heute verjährt und das lässt sich nicht damit zurechtrücken, indem man jetzt einen versuchten Mord daraus macht.“
Ein Urteil in dem Fall soll am 10. Mai gesprochen werden.
