Fragen und AntwortenBetreuung durch Ehrenamtler statt Entmündigung

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Rechtliche Betreuung können Menschen erhalten, die nicht in der Lage sind, wichtige Entscheidungen für sich zu treffen.

Rechtliche Betreuung können Menschen erhalten, die nicht in der Lage sind, wichtige Entscheidungen für sich zu treffen.

Es gibt Menschen, die nicht in der Lage sind, rechtliche oder  finanzielle Dinge des Lebens zu regeln.  Das können alte oder behinderte Menschen sein  oder solche, die  psychische Erkrankungen haben.  Zur Seite stehen ihnen  oft sogenannte Rechtliche Betreuer. Die wichtigsten Fragen rund um rechtliche Betreuung hat Thomas Geisen zusammengetragen.

Wer braucht eine Rechtliche Betreuung?

Diese Hilfe wurde für Erwachsene entwickelt, die ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Eine Rechtliche Betreuung können alte, behinderte oder psychisch kranke Menschen erhalten, die nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind wichtige Entscheidungen für sich zu treffen. Zum Beispiel, wenn es darum geht, welche medizinische Behandlung sie wollen, wo und wie sie leben möchten oder was mit ihrem Vermögen passieren soll.

Wie kommt man zu einer Rechtlichen Betreuung?

Die Rechtliche Betreuung muss beim Amtsgericht angeregt oder beantragt werden. Das können zum einen die Betroffenen selbst tun, meist erledigen das allerdings Angehörige oder Mitarbeiter von Sozialdiensten, denen der Hilfebedarf auffällt. Bevor das Gericht dann über die Einrichtung der Rechtlichen Betreuung entscheidet, besucht ein Sachverständiger den Betroffenen, um sich selbst ein Bild von der Situation vor Ort zu machen.

Was umfasst eine Rechtliche Betreuung?

Nach dem Beschluss des Gerichts bekommt ein Erwachsener für seine rechtlichen Angelegenheiten – und nur für die – einen gesetzlichen Vertreter zugewiesen, den Betreuer. Der übernimmt vom Gericht festgelegte Aufgaben und entscheidet dann zum Beispiel im Sinne des Betreuten, wenn es um dessen Vermögen, Aufenthalt oder Gesundheit geht. Die Betreuung wird zeitlich befristet.

Oft ist der Betreuer für wenige Aufgabenbereich zuständig, weil der Betroffene andere Dinge alleine klären kann. Manche Entscheidungen, wie eine geschlossene Heimunterbringung oder medizinische Eingriffe, müssen zusätzlich vom Gericht genehmigt werden.

Wann springt der Betreuer ein?

Seine erste Aufgabe ist, den Betroffenen zu beraten und zu unterstützen. Er handelt nur dann stellvertretend, wenn der Betreute nicht entscheiden kann. Zum Beispiel bei einem Demenzkranken, der eine medizinische Behandlung braucht, das aber nicht versteht. Auch bei der Vermögenssorge muss der Betreuer die Situation erst gründlich prüfen, bevor er etwa die Geldverwaltung komplett übernimmt. Er muss alle wichtigen Angelegenheiten mit seinem Betreuten vorab besprechen – sofern das möglich ist.

Wie bekomme ich einen vertrauten Betreuer?

Das geht, indem Sie vorsorgen. Privat können Sie in Vollmachten definieren, wer Ihre Interessen vertreten soll – Freunde, Verwandte, die eigenen Kinder. Oder Sie gehen den gerichtlich kontrollierten Weg und legen das in einer Betreuungsverfügung fest. Voraussetzung ist, dass Sie wirklich eine Person des Vertrauens haben: Denn die wird einschneidende Entscheidungen für Sie zu treffen haben.

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