Versicherungs-ABC fürs AutoWelche Versicherer sind für Autofahrer sinnvoll?

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In guten Händen wohl behütet: Doch welchen Versicherungsschutz brauchen Autofahrer, damit sie gut abgesichert sind?

In guten Händen wohl behütet: Doch welchen Versicherungsschutz brauchen Autofahrer, damit sie gut abgesichert sind?

Frankfurt/Main – Eine passende Versicherung fürs Auto zu finden, ist nicht einfach. Besonders wenn der Preis und die im Paket enthaltenen Leistungen fair sein sollen. „Viele bezahlen einfach zu viel für ihre alten Policen, häufig ohne dafür bessere Leistungen zu bekommen“, sagt Henning Busse von „Auto, Motor und Sport“. Worauf sollten Autobesitzer achten? Und wie verhalten sie sich als Versicherungsnehmer richtig?

Wer sich neu versichert, ist natürlich an kein Datum gebunden. Ansonsten ist der Wechsel des Versicherers ohne Angabe von Gründen meist nur zum Stichtag 30. November möglich. Es gibt aber ein Sonderkündigungsrecht. Es greift, wenn der Versicherungsbeitrag erhöht wird, ein Schaden entstanden ist, das Auto verkauft wird oder der Versicherer das Schadenfreiheitsrabatt-System oder die Tarifstruktur ändert. Darauf verweist Christian Ponzel vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

„Vergleichsangebote sind online mittlerweile gut einzuholen“, sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Wer neben günstigen Prämien auch den persönlichen Kontakt bei Änderungen der Versicherungsobjekte und im Schadenfall schätzt, könne Adressen örtlicher oder regionaler Agenten oder Agenturen des jeweiligen Versicherers heraussuchen. „Gerade im Schadensfall kann ein persönlicher Kontakt nützlich sein.“

Kaskoversicherung ist die Kür

Doch welche Versicherungen benötigt man überhaupt, und was ist finanzieller Ballast? „Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Pflicht, die Kaskoversicherung die Kür“, sagt Ponzel. Ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein Auto für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden. „Die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt bei einem Unfall alle Schäden des Unfallgegners bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Deckungssumme, die sich je nach Versicherer zwischen 50 und 100 Millionen Euro bewegt“, sagt Busse.

Die Kaskoversicherungen sind freiwillig - egal, ob Teil- oder Vollkasko. „Über sie werden Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt“, sagt Engelmohr. Bei der Teilkaskoversicherung fallen darunter meist Brand, Explosion, Diebstahl, Elementarschäden wie Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Sturmschäden, Wildunfälle, Marderbiss, Glasbruch und Schmorbrandschäden. „Selbst verursachte Schäden am eigenen Auto deckt hingegen nur eine Vollkaskoversicherung ab“, sagt Busse.

In allen Fällen warnt er vor einer „Geiz-ist-geil-Mentalität“: „Viele Policen sind nur deshalb so günstig, weil ihnen wichtige Leistungen fehlen – eine Folge des Preiskampfs in den letzten Jahren.“ Solche Leistungen sind unter anderem die folgenden:

Alle Tierarten in Wildschadenklausel aufnehmen

Der Wegfall grober Fahrlässigkeit: „Ist der Autofahrer einmal unachtsam, und es kommt dadurch zu einem Unfall, kann der Versicherer die Leistungen in der Kasko einschränken“, sagt Busse. Häufig erstatten Versicherer bei Diebstahl oder Totalschaden nur sechs Monate den Neupreis eines Wagens, daher kann ein Neuwertersatz für mindestens zwölf Monate wichtig sein. Genauso wie die Übernahme von Folgeschäden durch Marderbiss: „Kundenfreundliche Policen zahlen auch die Folgeschäden und nicht nur den zerbissenen Schlauch“, sagt Busse.

Viele Versicherer decken nur Schäden durch Haarwild ab. Busse rät, alle Tierarten in einer erweiterten Wildschadenklausel einzubeziehen. Eine Mallorca-Police gilt für die Nutzung eines Mietwagens im Ausland und gleicht eine geringere Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht im Ausland aus. Mit einem Rabattschutz gegen Aufpreis haben Autofahrer sozusagen einen Unfall „frei“, ohne in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden, wodurch die Kosten steigen würden.

Rechtsschutzversicherung nicht uninteressant

Wer sich mit der Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung noch nicht ausreichend sicher fühlt, kann laut Engelmohr noch über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken: „Die ist für alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur Autofahrer, interessant.“

Ganz gleich, ob ein Bußgeldbescheid drohe, die Schuldfrage nach einem Unfall unklar sei oder Garantie- oder Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden müssen: „Die Angelegenheit kann ohne Kostenrisiko einem Rechtsanwalt übergeben werden, der die Interessen des vertritt.“ Sowohl die üblichen Rechtsanwaltsgebühren als auch Verfahrens- sowie Gutachterkosten trägt dann die Rechtsschutzversicherung.

Verzichtbar hingegen sei eine Insassenunfallversicherung. Denn Personenschäden der Mitfahrer sind bereits über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt. „Sofern ein zusätzlicher Schutz bei schweren Personenschäden erwünscht ist, sollten sowohl Fahrer als auch Insassen über eine eigene Berufsunfähigkeits- oder allgemeine Unfallversicherung nachdenken“, rät Engelmohr.

Auch bei Kleinschäden Unfallaufnahme

Natürlich bringt das beste Versicherungspaket nichts, wenn man sich im Schadensfall nicht korrekt verhält. Bei einem Unfall gilt daher, zunächst die Unfallstelle zu sichern und einen Notruf abzusetzen, wenn verletzte Personen beteiligt sind.

Für die Versicherung ist dann die Dokumentation sehr wichtig. „Auch bei Kleinschäden ist eine Unfallaufnahme durch die Polizei sinnvoll“, rät Engelmohr. Man sollte sich die Nummernschilder des Unfallgegners notieren, die Adressen austauschen, dessen Versicherer erfragen und auch die Daten von möglichen Zeugen aufschreiben.

Darüber hinaus sei es sinnvoll Fotos vom Unfallort zu machen. „Die beste Grundlage ist aber der Europäische Unfallbericht, den man am geschicktesten immer im Handschuhfach hat“, ergänzt Henning Busse. Den bieten viele Verkehrsclubs wie der ADAC oder der AvD auf ihren Internetseiten zum Download an.

Anschließend muss unverzüglich die eigene Versicherung und bei einer Drittbeteiligung auch die Versicherung des Gegners informiert werden. Die lasse sich unter anderem über den Zentralruf der Autoversicherer unter Angabe des Kfz-Kennzeichens und des Halternamens erfragen (0800/25 02 600 oder www.zentralruf.de/anfrage). (dpa)

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