Mit Lehman-Pleite zerplatzte Eigenheim-Traum

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EUSKIRCHEN. 120 000 Euro hatte ein Euskirchener Ehepaar auf der hohen Kante. Und ihr Plan war, damit ein Grundstück zu kaufen und ein Eigenheim zu bauen. Schön wäre es, so dachten die beiden, wenn die Summe noch etwas größer wäre. Da kam ihnen der Anruf ihres Citybank-Beraters ganz gelegen: Ob sie ihr Geld nicht gewinnbringend anlegen wollten, lautete dessen Offerte: Zertifikate der US-amerikanischen Bank Lehman Brothers, so das verlockende Angebot, seien eine absolut sichere Sache.

Das Ehepaar ließ sich darauf ein und investierte sein ganzes Vermögen, 120 000 Euro, in die Lehman-Zertifikate. Was daraus wurde, ist hinlänglich bekannt und schockte weltweit Bankkunden: Die Bank machte Mitte letzten Jahres pleite, die Anleger schauten in die Röhre. Darunter war auch das Euskirchener Ehepaar. Der Traum vom Eigenheim - zerplatzt wie eine Seifenblase. Und die einzige Chance, wenigstens einen Teil des Geldes wiederzusehen, schien eine Klage gegen die Citybank zu sein.

So mancher Lehman-Geschädigte kann aber jetzt möglicherweise aufatmen. Denn nach langwierigen Verhandlungen konnte sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit der Citybank auf eine Kulanzregelung für Lehman-Betroffene einigen. Dabei können Geschädigte in einem mit der Citybank abgestimmten Punktesystem Kulanzleistungen zwischen 20 und 80 Prozent des ursprünglichen Kaufwertes ihrer Zertifikate erhalten. „Im Durchschnitt“, so die Euskirchener Geschäftsstellenleiterin Monika Schiffer, „dürfte eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Kaufwertes erreicht werden.“

Eine Alternative

zur Klage

Auch Lutz Stader, Honoraranwalt der Euskirchener Verbraucherzentrale, hält dieses Verfahren für einen durchaus gangbaren Weg. „Ich möchte niemandem abraten, den Klageweg zu bestreiten“, verdeutlicht er: „Es ist mir aber ein Anliegen, die Geschädigten über die Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung zu informieren. Denn der Ausgang eines Prozesses ist immer ungewiss.“

Könnte sich das Euskirchener Ehepaar also ohne Gerichtsverfahren mit der Citybank einigen? Lutz Stader sieht in diesem Fall keine Chance: „Die dokumentierte Anlagestrategie des Ehepaares lässt einen maximalen Risikoanteil von 100 Prozent zu. Mit dieser hohen Risikobereitschaft ist das Ehepaar von der Entschädigung grundsätzlich ausgeschlossen.“

Und was würde das Ehepaar erwarten, wenn es gerichtlich gegen die Citybank vorginge? Lutz Stader: „Auch hier sehen die Chancen eher schlecht aus. Denn die Beweislast liegt beim Anleger. Und bei diesem Risikoprofil, dass ja schließlich von den Anlegern unterschrieben wurde, dürfte es schwer sein, etwas anderes zu behaupten.“ Wer wollte da schon das Risiko eingehen, möglicherweise noch einmal rund 30 000 Euro an Prozesskosten in den Sand zu setzen?

Sehr viel bessere Chancen sehen Lutz Stader und Monika Schiffer für viele ältere Anleger. „Es gibt viele über 70-Jährige, die ihr Geld bei Lehman angelegt haben“, erläutert Lutz Stader. „Und weil diese auch durch die Anlage keine große Rendite machen, sondern vielmehr ihre Rente etwas aufbessern wollten, legten sie ihr Geld meist konservativ an, waren zu keinen Risiken bereit. Sie haben gute Chancen, eine Entschädigung von bis zu 80 Prozent der Anlagesumme zu bekommen.“

Wer sich jetzt überlegt, ob er den außergerichtlichen Vergleich mit der Citybank eingehen möchte, dem bietet die Verbraucherzentrale im Internet einen Rechner an, mit dem Geschädigte anhand ihrer Unterlagen die sechs Kriterien zur Erstattung vorab selbst prüfen und damit dann einschätzen können, welche Erstattungsquote vom Kaufwert ihrer Lehman-Papiere zu erwarten ist. Ferner findet man auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief an die Citybank. „Sollten sich Unstimmigkeiten zwischen Geschädigten und Citybank bei der Höhe der Erstattung ergeben“, so erklärte Monika Schiffer, „gibt es bei der Verbraucherzentrale in Düsseldorf eine Schlichterstelle.“

 www.verbraucherzentralenrw.de

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