78 Schafe seit 2018 gerissenNRW-Gericht verhandelt über Tötung von Wölfin „Gloria“

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Wolf Symbol

Ein Wolf, fotografiert in einem Freigehege. (Symbolbild)

Düsseldorf – Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wird am 6. Mai über die Tötung der Wölfin „Gloria“ verhandeln. Ein Schäfer hat beantragt, dass das im Wolfsgebiet Schermbeck lebende Tier erschossen wird. Die Wölfin hatte wiederholt Schafe des Schäfers gerissen.

Der Schäfer will den Kreis Wesel verpflichten, eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen, damit die Wölfin getötet werden darf. Im Eilverfahren war sein Antrag im Januar abgewiesen worden.

„Gloria“ riss 78 Schafe seit 2018

Vom Gericht ist nun zu klären, ob die Voraussetzungen für die Tötung der Wölfin vorliegen. Der Wolf gehört zu den streng geschützten Tierarten. Grundsätzlich ist seine Tötung verboten. Das nationale und europäische Artenschutzrecht lässt eine Tötung nur in Ausnahmefällen zu. Der Tierhalter bekommt eine Entschädigung für getötete Schafe.

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Nach Zählung des Rheinischen Bauernverbandes im Januar gehen 78 getötete oder verletzte Schafe sowie 14 Stück Damwild seit 2018 nachweislich auf das Konto der Wölfin „Gloria“.

Weidetierhalter und Bauern am Niederrhein haben sich in einem Bürgerforum zusammengeschlossen und fordern den Abschuss. Sie befürchten, dass der Wolf seine Attacken auf Weidetiere auch an Wolfsnachwuchs weitergeben könnte. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hatte sich skeptisch gegenüber Abschussforderungen geäußert.  (dpa) 

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