DuisburgMitarbeiter soll Azubis auf Schulschiff sexuell belästigt haben

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Die Wasserschutzpolizei auf dem Rhein in Düsseldorf (Symbolbild)

Duisburg – Auf einem Schulschiff in Duisburg soll ein Mitarbeiter eine Auszubildende sexuell belästigt haben. Der Mann habe sich „in seiner Freischicht einer Auszubildenden in der Binnenschifffahrt in einer Weise genähert, die gegen die grundlegenden Regeln der Zusammenarbeit und des Zusammenlebens an Bord des Schulschiffes verstößt“, hieß es beim Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt (BDB) auf Anfrage.

Zu dem Vorfall sei es im November 2021 gekommen. Der Bord-Angestellte habe sein Fehlverhalten eingeräumt und sei umgehend vom Dienst freigestellt worden. Man habe das Beschäftigungsverhältnis beendet und den Vorfall der Aufsichtsbehörde gemeldet.

Duisburg: Mitarbeiter soll Drogen-Partys auf Schiff gefeiert haben

Die „Rheinische Post“ hatte zuvor über die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter des Schulschiffs berichtet. Er habe mehrere Azubis sexuell belästigt. Die RP zitierte zwei Auszubildende, denen zufolge der Mann anstößige Nachrichten auf Instagram verschickt und mit Azubis an Bord Partys mit Drogen veranstaltet haben soll. Die sexuellen Belästigungen in mehreren Fällen sollen den Vorwürfen zufolge bis zu ein Jahr zurückliegen.

Die im Bericht genannten weiteren Anschuldigungen seien dem BDB nicht bekannt, könnten daher nicht kommentiert werden. „Sie bedürfen der weiteren Aufklärung.“ Das „unangemessene Verhalten“ das früheren Mitarbeiters in dem einzelnen Vorfall vom November 2021 mache den Verband sehr betroffen. Um was es sich dabei konkret handelte, benannte der Verband nicht.

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Das Schulschiff „Rhein“ sei keine Schule, sondern eine „internatsartige Unterkunft“, in der Auszubildende während ihres dreimonatigen Berufsschulblockunterrichts am Schifferberufskolleg untergebracht seien. Die Angestellten an Bord stellten den organisatorischen Ablauf sicher.

Für das Zusammenleben auf engstem Raum gebe es einen Verhaltenskodex, der „wie auch immer geartete private Annäherungen zwischen dem Bordpersonal und den Auszubildenden, die über das professionelle Miteinander hinaus gehen, ausdrücklich untersagt.“ Alkohol und Betäubungsmitteln seien strikt verboten. (dpa) 

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