Fragen unserer Leser, Teil vierKann mein Chef mich zu Kurzarbeit zwingen?

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Bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld sind Fristen und gegebenenfalls auch Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen zu beachten.

Bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld sind Fristen und gegebenenfalls auch Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen zu beachten.

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Ich bin derzeit krankgeschrieben, werde nun aber von meinem Arbeitgeber gedrängt, in Kurzarbeit einzuwilligen. Was passiert, wenn ich mich weigere? Ich bin schwerbehindert und werde zum 1. Juni verrentet.

Hecking: Wenn die Kurzarbeit nicht in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt ist, ist die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Einführung der Kurzarbeit zwingend erforderlich. Wenn Sie also nicht zustimmen, müssen sie nicht in Kurzarbeit. Wegen des so genannten Maßregelungsverbotes (§ 612a BGB) darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht aufgrund der Verweigerung der Zustimmung zur Kurzarbeit gekündigt werden. Der Arbeitnehmer muss dann aber mit einer Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit oder einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen beispielsweise bei Kurzarbeit Null rechnen. Für eine solche betriebsbedingte Kündigung sind jedoch im Einzelfall die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu prüfen. Im vorliegenden Fall ist zu beachten, dass der Mitarbeiter als Schwerbehinderter einem besonderen Kündigungsschutz unterliegt und deshalb ein besonderes Verfahren einzuhalten ist. Zum Beispiel ist die Zustimmung des Integrationsamtes grundsätzlich erforderlich. Auch wären bei einer Kündigung die Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB einzuhalten, weshalb hier eine Kündigung vor Rentenbeginn möglicherweise nicht mehr in Betracht kommt.

Mein Arbeitgeber hatte sieben Tage vor Beginn Kurzarbeit angeordnet, im Schreiben stand jedoch, dass das 14 Tage vorher geschehen muss. Ist das rechtens und eine Aufstockung möglich? Ich rutsche mit dem Kurzarbeitergeld unter die Hartz IV-Grenze.

Hecking: Grundsätzlich kann die Kurzarbeit erst nach Ablauf der vereinbarten Ankündigungsfrist angeordnet werden. Deren Dauer ergibt sich aus einem etwaig einschlägigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Ist die Kurzarbeit arbeitsvertraglich vereinbart, so wird eine Ankündigungsfrist von drei Wochen für angemessen gehalten. Die Frage, ob und inwieweit diese Frist wegen der aktuellen Situation verkürzt beziehungsweise vollständig aufgehoben werden kann, ist umstritten.

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Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern freiwillig einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld zahlen, sogenannte Nettolohnaufstockung. In einigen Tarifverträgen ist die Zahlung eines Zuschusses bei Kurzarbeit durch den Arbeitgeber zwingend geregelt. Findet auf das jeweilige Unternehmen ein Tarifvertrag Anwendung, ist daher dringend zu empfehlen, zu prüfen, ob dieser Regelungen zur Kurzarbeit enthält und ob eine Zuschusspflicht besteht. Der Zuschuss ist generell steuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge sind auf den Zuschuss aber nach der bisherigen Regelung nur dann zu zahlen, wenn der Zuschuss zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts übersteigt. Wird ein höherer Zuschuss gezahlt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig.

Ich habe ein Ferienhaus in der Eifel und wegen der Stornierungen nun bis in den Herbst Ausfälle von mehreren tausend Euro. Bestehen Chancen auf Hilfen?

Johnen: Das hängt davon ab, ob Sie als Antragsteller der Soforthilfe als Unternehmen oder als selbstständig Tätiger dauerhaft am Markt sind. Das wäre Voraussetzung. Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden und staffelt sich je nach der Anzahl der Beschäftigten auf 9000, 15 000 oder 25 000 Euro, wobei der Unternehmer bei den Beschäftigten mitzählt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Bürgschaften beziehungsweise Kredite zu erhalten. Die Banken legen hier nach unserer Erfahrungen die auch ohne „Corona“ üblichen Standards und Voraussetzungen an solche Unterstützungsmöglichkeiten weiterhin an. Die Konditionen selbst sind durchaus günstig. Hier gilt es das Gespräch mit seiner Hausbank zu suchen. Vorbereitend sollte das Bankengespräch auf der Seite der KfW unter https://corona.kfw.de/ vorbereitet werden. Dann kann vieles einfacher und schneller gehen.

Ich betreibe einen Fahrradladen und beschäftige meine Ehefrau auf 450-Euro-Basis. Wo kann ich Soforthilfen beantragen? Und stehen mir die überhaupt zu?

Van Lier: Demnach sind sie Gewerbetreibender. Wenn Sie nun in Folge von Corona nachweislich in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und erhebliche Finanzierungsengpässe haben, so sind Sie auch antragsberechtigt. Die NRW-Soforthilfe kann ausschließlich online beantragt werden, und zwar auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Über www.soforthilfe-corona.nrw.de gelangen Sie direkt zum Antragsformular.

Ich habe eine Sprachtherapie-Praxis. Wie lange müssen Einbußen bestehen, damit Soforthilfen beantragt werden können? Muss man diese zurückzahlen, wenn wieder mehr Patienten kommen oder macht man sich strafbar, wenn man diese schon beantragt hat? Wie wird es gehandhabt, wenn sich die Einbußen erst später bemerkbar machen?

Van Lier: Die NRW-Soforthilfe kann beantragt werden, wenn sich beispielsweise die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mindestens halbiert haben. Das heißt haben sich die Umsätze zum Beispiel im März 2020 im Vergleich zum März 2019 mehr als halbiert, können Sie jetzt schon Soforthilfe beantragen. Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden, weil die Selbstständigkeit danach erst aufgenommen wurde, gilt der Vormonat des laufenden Jahres. Ein andere Antragsvoraussetzung ist erfüllt, wenn behördliche Auflagen die Möglichkeit von Umsätzen massiv einschränken oder man die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens wie Miete für Betriebsräume nicht mehr zahlen kann. Die Soforthilfe ist, bei Erfüllung der Voraussetzungen, auf jeden Fall ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Fehlende Patienten sind als Auftragseinbußen zu werten, die als Folge Einnahmeeinbußen hervorrufen.

Ich habe die Soforthilfe für Kleinunternehmer online beantragt, aber bis heute keine Bestätigungsmail erhalten, dass mein Antrag eingegangen ist. Liegt das nur an der Überforderung der Systeme oder ist mein Antrag vielleicht verloren gegangen?

Van Lier: Zunächst sollte neben dem Posteingang immer auch der Spam-Ordner überprüft werden. Ist auch dort nichts zu finden, stellt sich die Frage, ob der Antragsteller zumindest eine Registrierungsnummer erhalten hat. Ist dies der Fall, muss man nichts Weiteres tun, denn der Antrag wird dennoch regulär überprüft und anschließend, in der Regel innerhalb von drei Werktagen ein Bescheid versendet. Falls Sie jedoch nach mehreren Stunden noch keine Registrierungsnummer erhalten haben, kann ein neuer Antrag gestellt werden. Wichtig ist: Der ehrliche Antragsteller muss sich keine Sorgen machen. Versehentlich abgeschickte Anträge können formlos zurückgenommen oder storniert werden. Und selbst bei doppelten Bewilligungen für einen identischen Antrag, ist eine Doppelauszahlung ausgeschlossen. Informieren sollte man in letzteren Fällen die Bezirksregierung unter: Corona-Soforthilfe@bezreg-koeln.nrw.de

Ich habe einen kleinen Betrieb mit einer Angestellten und einer Minijobberin. Kann ich Kurzarbeit anmelden?

Van Lier: Kurzarbeitergeld ist in allen Betrieben möglich, in denen mindestens eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Minijobber erhalten kein Kurzarbeitergeld, weil sie arbeitslosenversicherungsfrei sind. Unter welchen Voraussetzungen man als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen kann, erfährt man auf der Website der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de. Bei persönlichen Rückfragen hilft der dortige Arbeitgeber-Service unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-555520 weiter.

Ich bin Rentnerin und habe gegen meinen Steuerbescheid Einspruch eingelegt. Das Finanzamt hat mir für die Begründung eine Frist bis 23. April gesetzt. Kann ich diese Frist aus gesundheitlichen Gründen verlängern?

Zimmermann: Das Finanzamt gewährt dem Steuerpflichtigen durchaus eine Fristverlängerung aus gesundheitlichen Gründen. Dies wird jedoch im Einzelfall geprüft. Daher empfehlen wir, den direkten Kontakt zum Finanzamt zu suchen.

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