Nach Klage gegen RatingerinEric Clapton trifft Entscheidung nach Prozess-Sieg

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Eric Clapton 2020

Superstar Eric Clapton bei einem Auftritt im März 2020

Düsseldorf – Musiker Eric Clapton (76) verzichtet auf seine Ansprüche gegen eine Frau aus Ratingen bei Düsseldorf. Das hat der Weltstar nun auf seiner Homepage bekanntgegeben. Der Bluesmusiker hatte erst vor wenigen Tagen gegen die 55-Jährige am Düsseldorfer Landgericht einen Sieg davon getragen.

Demnach darf die Frau einen Live-Mitschnitt eines Clapton-Konzerts aus dem Jahr 1987 nicht mehr auf Ebay anbieten. Andernfalls drohe ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro, so das Gericht (Az: 12 O 164/21).

Die 55-Jährige hatte die Doppel-CD nach dem Tod ihres Ex-Ehemanns bei der Haushaltsauflösung gefunden und bei Ebay für 9,95 Euro zum Kauf eingestellt. Claptons Anwälte hatten die Auktion stoppen lassen, weil es sich um einen illegalen Mitschnitt handele.

Vergeblich argumentierte die Frau vor Gericht, dass sie nicht habe ahnen können, dass es sich um einen illegalen Mitschnitt handele. Ihr Mann habe die CD legal in einem Supermarkt erworben.

Mahngebühren und Anwaltskosten über 3400 Euro

Bisher sind nach Berechnungen ihres Anwalts in dem Streit über 3400 Euro an Mahngebühren, Anwalts- und Gerichtskosten angefallen. Claptons Management teilte nun mit, Anwälte gingen im Auftrag des Musikers seit vielen Jahren gegen den Verkauf illegaler, minderwertiger Aufnahmen vor. Es sei aber nicht die Absicht, gegen private Verkäufer einzelner CDs vorzugehen, sondern gegen gewerbsmäßige Verkäufer.

Der Fall der Ratingerin hätte mit minimalen Kosten schnell erledigt werden können, wenn diese Claptons Anwälte nicht ermuntert hätte, sie zu verklagen. „Hätte sie den Anwälten von vornherein in einem einfachen Telefonat oder Brief den vollständigen Sachverhalt erklärt, hätte man auf jeden Anspruch verzichten und Kosten vermeiden können“, heißt es nun in der Stellungnahme.

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Da nun die vollständigen Fakten zu diesem Fall ans Licht gekommen seien, habe Eric Clapton entschieden, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen und die ihm vom Gericht zugesprochenen Kosten nicht einzuziehen. Das Musikmagazin „Rolling Stone“ hatte zuerst berichtet. (dpa)

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