Verbot von GroßveranstaltungenKölner Philharmonie sagt noch nicht alle Konzerte ab

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Die Kölner Philharmonie.

Köln – „Wir halten uns an den NRW-Erlass, und zwar dergestalt, dass wir alle Veranstaltungen, bei denen mehr als 1000 Zuschauer erwartet werden, absagen – oder auch verlegen, damit Kunden und auch Künstler in den Genuss des Konzertes kommen“, erklärt Othmar Gimpel die Lage für die Kölner Philharmonie, die zunächst einmal bis zum 10. April gelten soll.

Diese Maßnahme griff bereits gestern Abend, als das Gürzenich-Orchester sein aktuelles Programm mit dem Gastdirigenten Sylvain Cambreling vor leeren Rängen spielte – und das Konzert live im Internet übertragen wurde. Ebenfalls sicher betroffen ist der Auftritt von Andreas Ottensamer mit dem American String Quartet am Donnerstag – für den ein neuer Termin gesucht wird. Ein nicht ganz leichtes Unterfangen, da ja neben den Kapazitäten in der Philharmonie auch die Tourneepläne der Künstler berücksichtigt werden müssen.

Kammerkonzerte des Gürzenich-Orchesters finden statt

So wird sich wahrscheinlich eine Verlegung der Aufführung von Bachs Johannespassion mit dem Bach Collegium Japan nicht realisieren lassen (der eigentliche Termin  ist Sonntag, 15.3., 18 Uhr). „Aller Voraussicht nach wird dies auch für die Matthäuspassion des Collegium Vocale Gent am 29.3. gelten.“ Das Konzert „Singen mit Klasse“ (19.3.) wird auf das nächste Jahr verschoben. Und auch Grigory Sokolov wird sein Recital am 6. April aller Wahrscheinlichkeit nach absagen.

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Alle Veranstaltungen, bei denen unter 1000 Besucher erwartet werden, sollen dagegen stattfinden. Dies betrifft etwa die kommenden Kammerkonzerte des Gürzenich-Orchesters, die nach jetzigem Stand staffinden dürften. Wie mit den nächsten Abo-Konzerten vom 29. bis 31. März verfahren wird, sol l baldmöglichst bekannt gegeben werden.

Wie sieht es aus mit den Verlusten?

Der Vorverkauf  wird allerdings nicht erst bei 999 Karten gestoppt, „sondern weit darunter. Denn die 1000 als Grenze gilt für den Moment, wir wissen nicht, was nächste Woche ist“, so Gimpel. Für die Eintrittskarten gilt in der Regel, dass sie dort zurückgegeben werden können, wo sie gekauft wurden.

Wie sieht es aus mit den Verlusten? „Bei Konzertabsagen gilt der Fall der ,höheren Gewalt’, sprich, der Künstler bekommt kein Honorar, die Kunden ihr Geld zurück – und da gibt es natürlich eine Lücke, die wir überbrücken müssen. Bei einer Vermietung gehen uns ganz klar die Mieteinnahmen verloren – es wird abzuwarten sein, was am Ende ausfällt. Es hängt davon ab, wie lange der Erlasse aufrecht erhalten bleibt und wie viel sich noch bewegt.“ Gimpel kann sich auch vorstellen, dass Gürzenich-Orchester und WDR Sinfonieorchester möglicherweise den Raum denn och nutzen, um zu proben oder vielleicht Aufnahmen zu machen.

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