„Voll und ganz richtig“Kirchenjurist verteidigt Entlastung von Woelki

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Kardinal Woelki.

Köln – Der Münchner Kirchenrechtler Helmuth Pree hat die Entscheidung des Vatikan verteidigt, der die Kölner Bistumsleitung um Kardinal Rainer Maria Woelki vom Vorwurf eines nicht korrekten Umgangs mit kirchlichem Vermögen entlastet hat.

Pree bekräftigte gegenüber der Rundschau zwar seine Auffassung, für die Verwaltung von „Mensalgut“, also Sondervermögen im „Bischöflichen Stuhl“, gälten die gleichen Vorschriften wie für die von Bistumsvermögen. Das steht so auch in einem im Schreiben der Bischofskongregation an Woelki herangezogenen Standardwerk aus seiner Feder (wir berichteten).

BB-Fonds kein Diözesanvermögen

Dennoch hält Pree die Vatikan-Entscheidung „voll und ganz für richtig“: Der von Woelki genutzte BB-Fonds sei kein Diözesanvermögen „und auch nicht im strikten Sinne“ Vermögen des Erzbischöflichen Stuhls.

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Denn laut Statut sei der Fonds allein vom Erzbischof zu verwalten, weder Diözesan- noch Stuhl-Vermögen sei dort eingeflossen. Deshalb gälten auch die entsprechenden Vorschriften in diesem Fall nicht. (rn)

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