Abschaffung Paragraf 219aSo reagieren Kirche und Verbände auf die Ampel-Pläne

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Teilnehmer einer Demonstration zum Internationalen Frauentag halten ein Schild mit der Aufschrift «Weg mit Paragraf 219a - My Body - my Choice». (Archivbild)

Berlin – Sozialverbände und Ärzte kämpfen seit Jahren für die Abschaffung von §219a, daher ist die Erleichterung nach der Vorstellung des Koalitionsvertrags groß. „Ein längst überfälliger Schritt auf dem Weg zu angemessener Gesundheitsversorgung für ungewollt Schwangere“, schreibt der Bundesverband Pro Familia. „Information ist keine Werbung“, heißt es von der Organisation seit Jahren.

Viele hoffen zusätzlich auf Streichung des Paragrafen 218

Vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung heißt es: „Wir haben lange auf solche Ansätze gewartet.“ Die Projektgruppe von über 30 verschiedenen Verbänden, Institutionen und Netzwerken hofft zudem auf die Streichung des Paragrafen 218. Denn: Nach wie vor sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nicht legal, bleiben aber unter gewissen Voraussetzungen straffrei.

Die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (Linke) twitterte „Endlich! Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht in das Strafgesetzbuch. Daher fordern wir auch den Paragrafen 218 zu streichen.“ Auch die Autorin Teresa Bücker ist gespannt, ob sich an Paragraf 218 etwas ändern wird. Die Pläne der Ampel-Koalition bezeichnet sie auf ihrem Twitter-Kanal als „ein kleines bisschen revolutionär“.

Zurückhaltung bei der evangelischen Kirche

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat zurückhaltend auf die Absicht der künftigen Ampel-Koalition reagiert, Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches zu untersuchen, und die bestehende Regelung im Paragraf 218 des Strafgesetzbuches verteidigt.

Die aktuelle Gesetzgebung folge den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und nehme sowohl den Schutz des ungeborenen Lebens als auch die erheblichen Konflikte ernst, in die Schwangere geraten könnten, sagte der EKD-Ratsbevollmächtigte Prälat Martin Dutzmann der Rundschau. „Kurzum: Sie hält fest, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht allein eine Frage reproduktiver Selbstbestimmung ist, sondern zwei Leben existenziell betrifft.“ Die Verortung im Strafrecht unterstreiche, „dass ein Schwangerschaftsabbruch menschliches Leben tötet“.

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Dass er dennoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibe, trage dem Umstand Rechnung, dass es sich für die Schwangere (und weitere beteiligte Personen) um eine Dilemmasituation handelt. Über die aktuellen Anfragen an die bestehende Regelung werde „in einem umfassenden interdisziplinären wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs zu reden sein, an dem die EKD sich beteiligen wird“. (aj/rn)

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