AlkoholeinflussUnion fordert höhere Strafen für betrunkene Täter

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CDU Vorschlag höhere Strafe Alkohol Tat

Ein Viertel aller schweren Straftaten begehen Täter in Deutschland unter Alkoholeinfluss.

  • Der Bundesarbeitskreis der CDU-Juristen fordert eine strengere Rechtsprechung für alkoholisierte Täter.
  • Vor allem in der närrischen Jahreszeit steigt die Zahl die Zahl der Betrunkenen und damit auch der betrunkenen Täter.
  • Chef der CDU-Juristenvereinigung, Günter Krings fordert das doppelte Strafmaß für die, die im Vollrausch zum Täter werden.

Berlin – Ein Viertel aller schweren Straftaten – etwa Mord, Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung mit Todesfolge – begehen Täter in Deutschland unter Alkoholeinfluss. Doch noch immer können die Täter darauf hoffen, dass ihre Trunkenheit vor Gericht strafmildernd berücksichtigt wird. Wenn solche Fälle öffentlich werden, entlädt sich regelmäßig eine Welle der Empörung.

Der Bundesarbeitskreis der CDU-Juristen fordert deshalb trotz einer mittlerweile strengeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) einen grundsätzlich sparsameren Umgang mit Strafmilderungen im Zusammenhang mit Alkohol. Der Vorstoß ist für die Karnevalszeit besonders relevant: In den närrischen Tagen steigt in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Betrunkenen sprunghaft – und mit ihr automatisch auch die Zahl der polizeilich bekannten Delikte.

Aufsehen in den Medien erregte etwa im Herbst 2019 ein Urteil des Amtsgerichts Würzburg, das einen 21-jährigen Autofahrer, der stark alkoholisiert eine Fußgängerin überfahren und getötet hatte, nur zu einer Geldstrafe verurteilte. Oder der Fall des Sängers Jim Reeves, der 2016 in Berlin brutal getötet wurde, dessen alkoholisierte Mörder, zwei homophobe polnische Bauarbeiter, aber nicht wegen Mordes zu lebenslanger Haft, sondern nur wegen Totschlags zu 13 und 14 Jahren Haft verurteilt wurden. Der BGH bestätigte das Urteil des Berliner Landgerichts erst in diesem Januar.

Doppeltes Strafmaß für Tat im Vollrausch

Nach Meinung der CDU-Rechtspolitiker bedarf es zum Beispiel beim Straftatbestand des Vollrausches, die in der Bevölkerung als zutiefst ungerecht empfunden werden, schärferer gesetzlicher Regelung. „Mitunter bekommen stark alkoholisierte Täter auch bei Straftaten mit schwersten Folgen niedrige Strafen“, sagte der Chef der CDU-Juristenvereinigung, Günter Krings.

„Natürlich muss jede Strafe an die persönliche Schuld des Täters anknüpfen, aber es muss zugleich auch die Schwere der Tat angemessen berücksichtigt werden“, so der Vorsitzende der NRW-Landesgruppe der CDU-Bundestagsabgeordneten. „Ich setze mich für die Anhebung der Strafrahmenobergrenze beim Vollrauschtatbestand auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe ein“, sagte Krings. „Dies würde den Gerichten ermöglichen, gegen einen Täter zum Beispiel dann mehr als fünf Jahre Freiheitsstrafe zu verhängen, wenn er im Vollrausch einen Menschen umgebracht hat.“

Vorschlag: strengere Rechtssprechung des BGH ins Strafgesetzbuch schreiben

Die obersten Richter hatten zwar 2017 erkannt, dass die Rechtsprechung in solchen Fällen verschärft werden muss. Der BGH legte damals fest, dass aufgrund der allgemein bekannten gefährlichen Wirkungen des Alkoholkonsums „bereits allein das selbstverantwortliche Sich-Betrinken des Täters vor der Tat einen schulderhöhenden Umstand“ darstellt, der eine Ablehnung der Strafmilderung vor Gericht rechtfertigt. Mit anderen Worten: Bei Trunkenheit sollen die Gerichte die Strafe nicht mehr mildern. Manche tun es allerdings trotzdem noch.

In einem Papier der CDU-Juristen-Vereinigung, die der Unions-Bundestagsfraktion zuarbeitet, wird deshalb auch vorgeschlagen, die seit 2017 strengere Rechtsprechung des BGH ins Strafgesetzbuch zu schreiben. „Dies könnte Tatgerichte beeinflussen, bei denen der aktuelle Stand der Rechtsprechung noch nicht angekommen ist“, heißt es in dem Papier.

Koalitionspartner SPD lehnt Vorschlag ab

„In der Praxis kann es vorkommen, dass Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen werden, milder bestraft werden. Das ist ein falsches Signal. Wir müssen uns anschauen, ob hier gesetzlicher Handlungsbedarf besteht“, sagte auch der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak.

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Beim Koalitionspartner SPD stoßen die CDU-Politiker allerdings auf Ablehnung. „Dieser Vorstoß der Unionspolitiker ist überholt und wurde deshalb 2018 im Bundesrat auch von CDU-regierten Bundesländern abgelehnt“, sagte der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. „Nach der neuen BGH-Rechtsprechung können sich Straftäter gerade nicht mehr durch vorsätzlichen Alkoholkonsum eine Strafmilderung antrinken.“

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