Alltag ohne Corona-Auflagen?Was das Ende der „epidemischen Lage“ bedeuten würde

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Während der Übergangsregelung soll es unter anderem Vorgaben zur Maskenpflicht und Auflagen für Schulen geben.

Während der Übergangsregelung soll es unter anderem Vorgaben zur Maskenpflicht und Auflagen für Schulen geben.

Berlin – Restaurants und Schulen dicht, strikte Kontaktregeln, Ausgangsbeschränkungen: Nach harten Auflagen für Millionen Menschen im Kampf gegen die Pandemie richten sich dank der Impfungen große Hoffnungen auf das kommende Frühjahr und ein mögliches Ende des Alltags mit diversen Corona-Beschränkungen. SPD, Grüne und FDP als Regierungspartner in spe wollen die Hoffnung jetzt mit zwei konkreten Terminen festmachen: Ab 25. November sollen einschneidende Vorgaben quasi vom Tisch sein, am 20. März 2022 passend zum Frühlingsanfang dann auch Vorgaben überhaupt – wenn keine neuen Virusvarianten kommen und Impfungen weiterhin wirken. Unumstritten ist der Fahrplan nicht.

Was genau wollen die Ampel-Parteien ändern?

Zuerst geht es um die Rechtsgrundlage für Beschränkungen, die dann die Länder und Behörden vor Ort umsetzen. Das Infektionsschutzgesetz listet eine ganze Palette möglicher Maßnahmen auf. Die sind aber bisher daran geknüpft, dass der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt hat. Das geschah erstmals im März 2020 und wurde mehrmals bestätigt, zuletzt Ende August. Automatisch vorgesehen ist, dass diese Sonderlage ohne neuen Bundestagsbeschluss nach drei Monaten endet. Und genau so soll es nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP „mit Ablauf des 24. November 2021“ auch kommen.

Warum soll der Status der Sonderlage auslaufen?

Trotz gerade steigender Infektionszahlen seien die Voraussetzungen der „epidemischen Lage“ nicht mehr gegeben, erläuterten SPD, FDP und Grüne. Laut Gesetz liegt sie vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik“ besteht.

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Welche Neuregelung soll stattdessen kommen?

Längstens bis zum Frühlingsanfang am Sonntag, den 20. März 2022, soll den Ampel-Plänen zufolge noch eine Übergangsregelung gelten. Und zwar ohne die „epidemische Lage“ als Bedingung und beschränkt auf „weniger eingriffsintensive Maßnahmen“. Dazu gehören Vorgaben zu Maskenpflicht und Zugangsregeln für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G), Hygienekonzepte, Kontaktdaten-Erfassung, Auflagen für Schulen. Bisher ist die Liste länger und enthält etwa auch Ausgangsbeschränkungen oder Verbote touristischer Reisen.

Wie sollen die Pläne nun konkret umgesetzt werden?

Die Umsetzung ist im Schwebezustand so kurz nach der Bundestagswahl nicht ganz leicht. Vorerst gibt es ein zweiseitiges Eckpunktepapier. Das Gesundheitsministerium sicherte schon zu, beim Formulieren eines Gesetzentwurfs zu helfen. SPD, Grüne und FDP peilen an, dass sich der Bundestag am 10. oder 11. November damit befasst. Angestrebt werden auch Ausschussberatungen. Da es noch keine Fachausschüsse gibt, könnte dies ein Fall für einen übergreifenden „Hauptausschuss“ des Bundestags sein. Nötig wird außerdem auch eine Sondersitzung des Bundesrats, der regulär erst am 26. November das nächste Mal tagt.

Wie sind die ersten Reaktionen auf die Pläne?

Aus dem Bundestag und den Ländern kam prompt Kritik. Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, warnte: „Die Pandemie bleibt unberechenbar. Ob sie am 20. März 2022 vorbei sein wird, weiß heute niemand.“ AfD-Fraktionschefin Alice Weidel monierte, auch die so genannte Übergangsregelung gebe der Exekutive nach wie vor zu viel Gewicht. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ließ erkennen, dass sie die bestehende Regelung über die „epidemische Lage“ durchaus für bewährt und sinnvoll gehalten hätte.

Was planen die Ampel-Parteien noch?

Künftig unabhängig vom Status der Sonderlage sollen auch andere Corona-Regeln bis 20. März verlängert werden: So sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen weiter vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind. Eltern sollen weiter Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfälle haben, wenn sie sich wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen um ihre Kinder kümmern. Auch der einfachere Zugang zur Grundsicherung soll bis 20. März verlängert werden. (dpa)

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