Bald „Bubatz“ legal?Experten-Anhörungen zu Cannabis-Freigabe in Deutschland starten

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Joint Bubatz dpa 130622

Ein Mann raucht einen umgangssprachlich auch „Bubatz“ genannten Joint (Archivbild)

Berlin – „Wann Bubatz legal?“ – diese Frage nach dem Zeitpunkt der Cannabis-Legalisierung in Deutschland (Bubatz ist ein umgangssprachliches Synonym für Joint) ist in den letzten Monaten schon lange zum Meme geworden. Nachdem Grünen-Politiker Cem Özdemir als er gerade ein TV-Interview geben wollte, von einem Passanten genau diese Frage gestellt bekam, bedienten sich auch andere Politiker immer wieder gern an der Formulierung – ob SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert oder Finanzminister Christian Lindner. Alle fragten sie, wann der „Bubatz“ endlich legal in Deutschland konsumiert werden könnte und versprachen unisono wie einst schon Özdemir: bald.

Dieses „bald“ rückt näher. Die konkreten fachlichen Vorbereitungen für die geplante kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland sollen nun starten. An diesem Dienstag beginnt die erste von fünf Expertenanhörungen, wie der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), am Montag mitteilte. Thema der nicht-öffentlichen ersten Runde sollen demnach Aspekte des Gesundheits- und Verbraucherschutzes sein. Der Konsultationsprozess „Cannabis – aber sicher“ soll ein anschließend vorgesehenes Gesetzgebungsverfahren vorbereiten.

Drogenbeauftragter Blienert: „Erfreulicher Augenblick“

Blienert sprach von einem „erfreulichen Augenblick“. Wie viele andere habe er seit Jahren darauf hingearbeitet, in Deutschland endlich mit der Kriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten aufzuhören und mit einer modernen, gesundheitsorientierten Cannabispolitik zu beginnen. In den Hearings solle darüber diskutiert werden, wie der beste Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz bei einer Umsetzung zu gewährleisten sei. „Denn eines ist klar: Kinder und Jugendliche wollen wir besonders vor möglichen Risiken schützen“, sagte Blienert.

Alles zum Thema Karl Lauterbach

SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften“ einzuführen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündigt, dass in der zweiten Jahreshälfte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll.

Anhörungen sollen Basis für Gesetzesentwurf schaffen

Nach der ersten Anhörung sind bis Ende Juni vier weitere vorgesehen. Die zweite soll sich mit Jugendschutz und Prävention beschäftigen, die dritte mit Lieferketten, ökologischen und ökonomischen Fragen. Das vierte Hearing soll sich mit Strafbarkeit, Kontrollmaßnahmen und der Lizenzierung befassen, das fünfte am 30. Juni mit internationalen Erfahrungen. Beteiligen sollen sich insgesamt mehr als 200 Experten und Expertinnen aus Suchtmedizin, Suchthilfe, Rechtswissenschaften, Wirtschaft, Verbänden sowie Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen.

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Die fünf Anhörungen sollen die Basis für ein Eckpunktepapier des Drogenbeauftragten und der beteiligten Bundesministerien schaffen, das dann Grundlage für den geplanten Gesetzentwurf sein soll. Der fünfte Termin „Internationale Erfahrungen“ wird presseöffentlich am 30. Juni 2022 im Berliner Allianzforum stattfinden. Akkreditierungen sind ab sofort über die Pressestelle des Sucht- und Drogenbeauftragten möglich. (das/dpa)

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