FettverteilungsstörungKassen sollen ab 2020 fürs Fettabsaugen zahlen

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Fettbeutel

Ein Mediziner hält während einer Operation in einer Klinik einen Behälter in der Hand, der abgesaugtes Fett enthält.

Berlin – Besonders schwer erkrankte Frauen sollen das Absaugen von Körperfett bald von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Für Patientinnen mit Stadium 3 soll diese Leistung ab 1. Januar 2020 zur Verfügung stehen. Dies gilt zunächst befristet bis 2024, bis eine generelle wissenschaftliche Studie zu Nutzen und Risiken vorliegen soll. Das geht aus einem Schreiben des für solche Entscheidungen zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken an Gesundheitsminister Jens Spahn hervor - nach einem umstrittenen Vorstoß des CDU-Politikers.

Spahn sprach von einer guten Nachricht für Tausende Frauen, die unter krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden. „Endlich hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss bewegt und ermöglicht Hilfe für die besonders betroffenen Patientinnen“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag), die zuerst darüber berichteten. Insgesamt sind bis zu drei Millionen Frauen von den Erkrankungen betroffen.

Kostenübernahme-Prüfung bei leichteren Fällen

Für Patientinnen mit den leichteren Stadien 1 und 2 soll eine mögliche Kostenübernahme nach Abschluss der Studie geprüft werden, heißt es im Brief des G-BA, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Hintergrund sei, die Leistung schnellstmöglich verfügbar zu machen. Dies sei angesichts ungeklärter Fragen zu Nutzen und Risiken aber nicht „in unbegrenztem Umfang“ zu rechtfertigen. Für Eingriffe soll es daher auch besondere Dokumentations-Vorgaben geben.

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Der Vorschlag des G-BA soll eine Lösung in einem heftig entbrannten Streit bringen. Spahn hatte Mitte Januar Gesetzespläne angekündigt, den Weg für eine Kostenübernahme in dieser Sache per Rechtsverordnung seines Ministeriums freizumachen - und nicht wie üblich per Freigabe durch den G-BA. Dies hatte in der großen Koalition und der Branche massive Proteste ausgelöst. So warnte der G-BA vor einem „Weg in Beliebigkeit und Staatsmedizin“.

Das Ministerium will die Gesetzespläne nun angesichts des neuen Vorschlags ändern und die Regelung zu Fettverteilungsstörungen streichen. Dem G-BA sollen nach dpa-Informationen aber kürzere Fristen für künftige Bewertungsverfahren gesetzt werden. Werden sie nicht eingehalten, soll das Ministerium selbst entscheiden können. (dpa)

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