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Frage des TagesSoll der Verfassungsschutz gegen Clans vorgehen?

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clan symbolbild

Symbolbild.

Düsseldorf – Bei der Bekämpfung der Clankriminalität in NRW soll nach Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) künftig auch der Verfassungsschutz eingeschaltet werden. „Immer öfter werden Zusammenhänge zwischen der organisierten und der politisch motivierten Kriminalität erkannt“, sagte der DPolG-Landesvorsitzende Erich Rettinghaus unserer Redaktion.

Der Verfassungsschutz habe für dieses Kriminalitätsfeld bislang aber weder eine Zugriffspflicht noch ein Zugriffsrecht. „Die Gesetze wären dazu anzupassen. Die Polizei könnte dann effektiver arbeiten, so Rettinghaus. Konkret verspricht man sich bei der Polizei, durch die Einbindung des Verfassungsschutzes mehr Erkenntnisse über die Strukturen der abgeschotteten arabischen Großfamilien zu erlangen.

Unterstützung von der CDU

Unterstützung für den Vorstoß der Deutschen Polizeigewerkschaft kommt von der CDU in NRW. „Wir müssen im Kampf gegen kriminelle Clans alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehört auch, dass wir nachrichtendienstliche Mittel gegen diese Strukturen einsetzen sollten. Darüber gilt es eine Debatte zu führen. Die Landesregierung sollte prüfen, inwieweit die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitert werden können“, sagte CDU-Innenexperte Gregor Golland.

Organisierte Kriminalität, die den Rechtsstaat verachte, Behörden infiltriere, Menschen bedrohe, einschüchtere oder korrumpiere, sei auch ein Angriff auf unsere Gesellschaft und ihre staatlichen Institutionen. Sie stelle damit eine Gefahr für die Stabilität der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar, so Golland. „Zudem müssen wir wissen, ob kriminelle Clans möglicherweise auch Extremisten und Terroristen finanziell unterstützen“, sagte der CDU-Politiker.

Beobachtung nur begrenzt möglich

In Bayern, Hessen, Thüringen und dem Saarland, wo es keine nennenswerte Clan-Kriminalität gibt, gehört die organisierte Kriminalität bereits mit zu den Zuständigkeiten des Verfassungsschutzes. Den Polizeibehörden in NRW ist es aufgrund des sogenannten Legalitätsprinzips derzeit nur bedingt möglich, eine Struktur der organisierten Kriminalität dauerhaft zu beobachten. Denn die Polizei muss bei laufenden Straftaten einschreiten und diese verhindern. „Der Verfassungsschutz könnte langfristige Beobachtungen fortsetzen und tiefer in die Strukturen eindringen“, erklärte Rettinghaus.

Die FDP in NRW ist jedoch strikt gegen den Plan. „Von einer Zuständigkeitserweiterung des Verfassungsschutzes für Organisierte Kriminalität halten wir nichts, weil wir das Trennungsgebot im Rechtsstaat für elementar halten“, sagte FDP-Innen experte Marc Lürbke. SPD und Grüne sehen es ähnlich. „Einer Vermischung der Zuständigkeiten von Polizei und Verfassungsschutz steht das Prinzip entgegen, dass es in der Bundesrepublik aus historischen Gründen keine Geheimpolizei geben soll“, argumentierte die innenpolitische Sprecherin der NRW-Grünen, Verena Schäffer.

Nach Ansicht des SPD-Innenexperten Hartmut Ganzke sollte man sich vielmehr ein Beispiel an dem Berliner Fünf-Punkte-Plan gegen Clans nehmen und eine Koordinierungsstelle Organisierte Kriminalität einrichten. Unterstützung kommt hingegen von der AfD-Fraktion. „Die DPolG hat recht, das muss jetzt endlich auch hier passieren. Zumal sich doch schon die nächsten – nigerianischen und syrischen – Clans organisieren“, sagte AfD-Fraktionschef Markus Wagner.

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