GasversorgungBundeskabinett beschließt Änderung des Energiesicherungsgesetzes

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Ein Drehstromzähler. (Symbolbild)

Berlin – Bei einer Gasnotlage können strauchelnde Energiekonzerne künftig leichter vom Staat gerettet werden - die Energieversorger können aber auch ihre hohen Preise weiterreichen. Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag Änderungen am Energiesicherungsgesetz, die nun rasch vom Parlament gebilligt werden sollen. „Die Lage am Gasmarkt ist angespannt und wir können eine Verschlechterung der Situation leider nicht ausschließen“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zur Begründung.

Ziel der Maßnahmen ist es, die Gasversorgung in Deutschland weiterhin sicherzustellen und zu verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen ins Straucheln geraten. Grund dafür ist die deutlich gedrosselte Gaslieferung aus Russland. Aus diesem Grund gilt in Deutschland derzeit die zweite Krisenstufe im Notfallplan Gas. Der Markt wird eng beobachtet, es gibt regelmäßige Krisentreffen, Wirtschaft und Bevölkerung sind zum Gassparen aufgerufen. Es gehe nun darum, alles zu tun, um im Winter die „grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten und die Energiemärkte so lange es geht am Laufen zu halten“, sagte Habeck.

Schutzschirm soll kritische Infrastruktur sichern

Dafür sei es notwendig geworden, „bestimmte Scharfstellungen vorzunehmen“. Vorgesehen ist zum einen ein Schutzschirm für Energiefirmen, die der kritischen Infrastruktur zugerechnet werden - dazu sollen Stabilisierungsmaßnahmen bis hin zum Einstieg des Staates vereinfacht werden. Vorbild dafür ist die Hilfe für Firmen wie die Lufthansa in der Corona-Pandemie. Hintergrund dürfte die Lage des angeschlagenen Uniper-Konzerns sein, der den Staat bereits um Hilfe bat und mit der Regierung derzeit über Stabilisierungsmaßnahmen spricht. Ob der Energiekonzern letztlich „staatlich unterstützt“ werde, werde noch „zu entscheiden sein“, sagte Habeck.

Wie das „Handelsblatt“ am Dienstagabend unter Berufung auf Finanzkreise berichtete, bereitet die Regierung einen möglichen Einstieg bei Uniper vor. Diskutiert wird demnach, dass der Bund ein Paket von neuen Aktien von bis zu 25 Prozent zum Nennwert von 1,70 Euro je Aktie zeichnet. Zudem sei eine stille Beteiligung im Gespräch - ein Eigenkapitalinstrument ohne Stimmrecht. Das Rettungspaket sei aber noch nicht fertig und es gebe verschiedene Optionen. Zum zweiten soll es Energieversorgern entlang der Lieferkette, die von hohen Preisen betroffen sind, ermöglicht werden, die hohen Preise weiterzugeben.

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Es gibt bereits einen solchen Preismechanismus im Energiesicherungsgesetz, nun soll es auch einen Umlagemechanismus geben, bei dem die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung von Gas über eine Umlage auf alle Gaskunden verteilt werden. Beide Mechanismen zur Preisanpassung seien „scharfe Schwerter“ und Instrumente, „die wir noch nicht nutzen wollen“, sagte Habeck. Mit der Gesetzesnovelle wird aber die Voraussetzung geschaffen, sie einzusetzen. Der Maschinenbauverband VDMA bezeichnete den Umlagemechanismus als „richtige Maßnahme für den Ernstfall“.

CSU fordert Bürger-Entlastungen

Das dürfe allerdings „nur ultima ratio“ sein - der Weg eines direkten Engagements bei gefährdeten Versorgern sei ebenfalls „richtig“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte die Regierung auf, im Fall der Umlagefinanzierung für einen „fairen Lastenausgleich zwischen Unternehmen, Staat und Privathaushalten“ zu sorgen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte in Berlin, es reiche nicht aus, „zu erklären, dass Gasunternehmen übernommen werden können“. Vielmehr brauche es Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger angesichts der explodierenden Gaspreise, fügte er hinzu und nannte das Modell eines Bürgerbasispreises - eines Preisdeckels für den Grundbedarf an Gas.

Der Energieversorger Lichtblick forderte, dass sich die Ampel-Koalition auf direkte staatliche Hilfen konzentrieren solle. Diese seien „das Mittel der Stunde“. Der geplante Umlagemechanismus werfe hingegen „viele rechtliche Fragen auf und verstärkt die Preislawine“ zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Möglichkeiten zur Preisweitergabe an die Kundinnen und Kunden müssten „vermieden werden“, forderte Lichtblick. (afp)

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