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Hausdurchsuchung: Marihuana bei Piraten-Vize gefunden

Marihuana

Zwei Gramm Marihuana hat Barenhoff bei den Beamten abgegeben, bestätigte sein Anwalt. (Symbolbild)

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dpa

Münster -

Markus Barenhoff, Vizechef der Piratenpartei auf Bundesebene, steht im Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. In der Wohngemeinschaft des 31-Jährigen in Münster waren am Mittwoch bei einer Hausdurchsuchung Marihuana und Cannabispflanzen gefunden worden. Polizei und Staatsanwaltschaft in Münster bestätigten am Freitag einen entsprechenden Bericht von „Spiegel Online“.

Es werde wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Noch sei aber unklar, wem die gefundenen Pflanzen gehören, da es in der Wohnung mehrere Mitbewohner gebe. Gegenüber der Polizei habe sich Barenhoff kooperativ gezeigt, sagte ein Sprecher. Ein Nachbar hatte die Ermittler auf verdächtige Pflanzen aufmerksam gemacht.

Barenhoffs Anwalt bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, dass sein Mandant den Beamten rund zwei Gramm Marihuana überreicht habe. Das sei allerdings weit weniger als die in NRW geltende Grenze von 10 Gramm für Eigenbedarf. Bis zu dieser Menge seien die Strafverfolgungsbehörden in der Regel angehalten, von einer Verfolgung abzusehen. Zu den neun gefundenen Hanfpflanzen hätten bisher alle Bewohner von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Piraten stellen Unabhängigkeit der Ermittlungen in Frage

Die Piraten reagierten mit Empörung auf die bekannt gewordenen Vorgänge. „Den Besitz von zwei Gramm Marihuana in den Bereich von Schwerkriminalität zu bringen, ist absurd und lächerlich“, äußert sich der Landesvorsitzende der NRW-Piraten, Sven Sladek, in einer Pressemitteilung. „Natürlich gilt auch für Markus Barenhoff das bestehende Gesetz. Ich habe aber den Verdacht, dass hier etwas politisiert wird“, so Sladek weiter.

Die geringe Menge für den Eigenbedarf liegt im Land NRW derzeit bei zehn Gramm. Bis zu dieser Menge sind die Strafverfolgungsbehörden in der Regel gehalten, von einer Verfolgung abzusehen. „Die bei Herrn Barenhoff vorhandene Menge liegt also im untersten Bereich einer geringen Menge“, erläutert Udo Vetter, Strafverteidiger und Mitglied der NRW-Piraten. „Derartige Fälle werden nach den Vorgaben des Landesjustizministers und der Generalstaatsanwaltschaften regelmäßig wegen geringer Schuld ohne Verurteilung eingestellt.“

„Unabhängig von dem Ermittlungsverfahren werde ich für Herrn Barenhoff prüfen, ob seine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden“, teilt Vetter weiter mit. „Die Art und Weise, wie Informationen über dieses Verfahren an die Öffentlichkeit gelangten, wirft gravierende Fragen auf.“ (Rundschau mit dpa)