Impfpflicht und Gastro-LockdownWelche Corona-Maßnahmen die Ampel verschärfen will

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Spritze Symbolbild Impfung

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Berlin – Am morgigen Mittwoch dürfte die künftige Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP die Regierungsgeschäfte übernehmen. Ihre vordringliche Aufgabe: die vierte Corona-Welle zu stoppen.

Dafür hatten vorige Woche die Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Nachfolger Olaf Scholz (SPD) neue Einschränkungen für Ungeimpfte angekündigt. Einiges wie etwa die 2G-Regel im Einzelhandel wird bereits umgesetzt. Für die Ampel gilt es nun, die Maßnahmen in ein geändertes Infektionsschutzgesetz zu gießen. Dazu gehören auch Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht in allen deutschen Schulen und ein Böllerverbot an Silvester.

Impfpflicht in Pflegeheimen und Kliniken

Mit dem Ampel-Gesetz könnten die Maßnahmen noch einmal nachgeschärft werden. Im Bundestag sollen in dieser Woche mit zwei Extra-Sitzungen heute und am Freitag weitere Regelungen beraten und beschlossen werden, wie es aus Kreisen der Ampel-Fraktionen hieß.

In Senioren- und Pflegeheimen leben für Corona besonders anfällige Menschen. Deshalb soll dort bald eine Impfpflicht gelten.

In Senioren- und Pflegeheimen leben für Corona besonders anfällige Menschen. Deshalb soll dort bald eine Impfpflicht gelten.

Dazu gehört eine Impfpflicht für Personal in Einrichtungen mit Risikogruppen, etwa Pflegeheimen und Kliniken. SPD, FDP und Grüne sehen als Zieldatum vor, dass Beschäftigte bis 15. März 2022 Nachweise als vollständig Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder einen ärztlichen Beleg, dass sie nicht geimpft werden können.

Impfungen bei Tierärzten und in Apotheken

Außerdem sollen über Ärzte hinaus auch zeitlich befristete Impfberechtigungen etwa für Apotheker, Tier- und Zahnärzte geregelt werden. Voraussetzung soll eine vorherige ärztliche Schulung sein. Weiterer Aspekt sollen unter anderem Ausgleichszahlungen an Kliniken für verschobene Behandlungen und frei gehaltene Betten sein.

Gastro-Lockdown für Restaurants und Bars

Auf Drängen der Länder soll auch ein möglicher Gastro-Lockdown im geänderten Infektionsschutzgesetz festgeschrieben werden. Im Entwurf der Ampel heißt es dazu, dass zwar die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel untersagt sein soll, für gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen sowie Messen und Kongresse soll dies aber nicht gelten.

Sachsen stellt epidemische Notlage fest

Der Dresdner Landtag hat am Montag einen Beschluss zur epidemischen Notlage im Freistaat gefasst, der die Voraussetzung für weitere Corona-Maßnahmen schafft. Sachsen hatte mit 1234,4 erneut die höchste Sieben-Tage-Inzidenz im Bundesgebiet. Die Landesregierung will morgen Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung vorstellen. Für das Inkrafttreten weiterer Regelungen braucht das Land eine Änderung des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes. Für Montagabend wurden in mehreren sächsischen Kommunen Corona-Proteste erwartet. Vor dem Parlamentsgebäude in Dresden trafen sich am Mittag laut Polizei etwa 50 Menschen. Die verbotene Versammlung wurde aufgelöst. (epd)

Allerdings: Fitnesscenter und Schwimmbäder sollen immer geöffnet bleiben. Hingegen sollen Versammlungen und Veranstaltungen, die keine geschützten Demonstrationen sind, dem Entwurf zufolge verboten werden können. Davon berührt sind insbesondere Sportereignisse mit größerem Publikum.

Vor der Durchsetzung scharfer Lockdown-Maßnahmen etwa im Gastro-Bereich müssen laut Entwurf des Ampel-Gesetzes die Landesparlamente ihre Zustimmung geben.

Testpflichten für Besucher in Heimen und Kliniken

Das Ampel-Gesetz beinhaltet eine Klarstellung zu Besuchsregeln. Testpflichten gibt es für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen. Ausgenommen sind Patienten und „Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten“. Dies trifft etwa auf Eltern beim Kinderarzt oder Assistenzkräfte bei Menschen mit Behinderungen zu. Diese Bestimmung ist neu, weil es zuvor in den Ländern Unklarheiten gegeben hatte.

Infektionsschutzgesetz bis Mitte Dezember

Geplant ist, die Änderungen bis 12. Dezember durch den Bundestag zu bringen. Dann muss noch der Bundesrat zustimmen. Das soll vor dem 15. Dezember passieren. Eine Mehrheit gilt als sicher. Länder, die vor dem Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November noch auf alter Rechtsgrundlage strengere Maßnahmen erlassen hatten, sollen diese laut dem Gesetzentwurf über den 15. Dezember hinaus um zwei weitere Monate bis Mitte Februar verlängern können.

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