Kommentar zum Bosbach-BerichtDie Überwachung von Kindern dient deren Schutz

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Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen (CDU), Wolfgang Bosbach, Vorsitzender der Kommission und Joachim Stamp, stellvertretender Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen (FDP, l-r) bei der Übergabe des Berichts

  • Sämtliche Sicherheitsbehörden Nordrhein-Westfalens auf dem Prüfstand: Die sogenannte Bosbach-Kommission hat ihren lange erwarteten Abschlussbericht vorgelegt.
  • Heiß diskutiert werden verständlicherweise Passagen, die Jugendliche betreffen, wie die Überwachung von Salafisten unter 14 Jahren.
  • Raimund Neuß zum Papier der Bosbach-Kommission

Bonn – Nein, das ist nicht der Versuch eines großen Wurfes. Die Kommission zur Sicherheit in NRW unter Vorsitz des langjährigen CDU-Innenexperten Wolfgang Bosbach hat eine Sammlung von 150 Einzelvorschlägen vorgelegt. Gerade die Kleinteiligkeit spricht für das Papier: eine Arbeit von Pragmatikern und nicht von Theoretikern, die glauben würden, irgendwo den Generalschlüssel zur Prävention gefunden zu haben.

Einige der Ideen sind sachlich zwingend. Eine zentrale Datenbank für Spuren etwa  – eben nicht nur Fingerabdrücke, sondern zum Beispiel auch Ohrabdrücke. Die müsste es schon längst geben – unglaublich, dass man dafür eine Kommisison braucht. Beim Thema Abschiebung dagegen bleibt das Papier leider in Allgemeinplätzen stecken.

Beobachtung von Salafisten unter 14 Jahren

Heiß diskutiert werden verständlicherweise Passagen, die Jugendliche betreffen – in erster Linie die Forderung, der Verfassungsschutz müsse auch Salafisten unter 14 Jahren beobachten dürfen. Wie berechtigt dies ist, zeigt das Beispiel der zur Tatzeit 15-jährigen Safia, die 2016 einen Polizisten in Hannover mit einem Messer angriff. Das Mädchen wurde bereits mit neun Jahren radikalisiert.

Es dient dem Schutz der betroffenen Kinder selbst, wenn die Behörden hier hinsehen dürfen. Um Prävention geht es auch bei den vielen Ideen zum Umgang mit jugendlichen, zum Teil noch nicht strafmündigen Intensivtätern. Die Erfahrung zeigt ja, dass es vielfach an einer sicheren Handhabe fehlt, sie aus ihren Familien herauszuholen – selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dass Kinder etwa für Taschendiebstähle ausgenutzt werden.

Wer hier durchgreift, der kriminalisiert Kinder nicht, sondern er hilft ihnen. Nur erzieherisches Eingreifen wird sie davor bewahren, eine kriminelle Karriere einzuschlagen und damit ihr Leben zu ruinieren.

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