Kommentar zur Missbrauchstudie AachenFallstudien zeigen Herzlosigkeit und Kälte auf

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Kirche

Symbolbild

Aachen ist nicht Köln. Das haben die Anwälte, die ihr Gutachten zum Umgang mit Sexualdelikten an Kindern und Erwachsenen im Bistum Aachen vorgestellt haben, mehrfach betont. Sie haben damit alle Fragen zurückgewiesen, die sich auf die gescheiterte Zusammenarbeit ihrer Kanzlei mit dem Erzbistum Köln beziehen.

Aachen ist nicht Köln. In der Tat ist es zunächst angemessen, sich auf den Gegenstand des Gutachtens zu konzentrieren: Fallstudien, in denen deutlich wird, wie wenig angemessen die Bistumsleitung auf Missbrauchsvorwürfe reagierte und wie wenig Fürsorge sie den Opfern angedeihen ließ. Das alles auch hier verbunden mit Aktensäuberungen.

Aachen ist doch so ähnlich wie Köln. Denn eine Eigenheit, die die Kölner an der Arbeit der Kanzlei Westpfahl Spilcker Wastl monierten, wird auch an der Aachener Studie deutlich: Sie ist nicht wirklich ein juristisches Gutachten. Das Verhalten von Amtsträgern wird gern mit Urteilen wie „nicht nachvollziehbar“ belegt, konkrete Verstöße gegen einzelne Rechtsnormen werden selten aufgezeigt. Kurz: In Aachen sind schwere Fehler gemacht worden, aber es handelte sich offenbar nur selten um glatte Brüche des Kirchenrechts, das Bischöfen ja einen enormen Ermessensspielraum einräumt. Er wurde erst durch die seit 2001 geltende Pflicht zur Meldung von Missbrauchsdelikten an die Glaubenskongregation beschränkt. Kälte und Herzlosigkeit lassen sich nicht als Normverstöße fassen.

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Aachen ist wiederum ganz anders als Köln, denn in Aachen liegen die Fakten auf dem Tisch. Deren juristische Analyse mag unbefriedigend sein, aber das Verhalten der Amtsträger wurde dokumentiert. Sie hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das macht jedem Leser eine eigene Bewertung möglich. Auf all das bleibt im Erzbistum Köln zu warten.

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