Nach Bezeichnung als PrüffallAfD gewinnt Prozess gegen NRW-Innenminister Reul

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NRW-Innenminister Herbert Reul (r., CDU) und der Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, Burkhard Freier

Düsseldorf – Der nordrhein-westfälische Landesverband der AfD durfte nicht öffentlich als Prüffall des Verfassungsschutzes bezeichnet werden. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden (Az.: 20 K 5100/19) und der klagenden AfD Recht gegeben. Entsprechende Äußerungen von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) und NRW-Verfassungsschutzchef Burkhard Freier im Jahr 2019 seien rechtswidrig gewesen.

Die Äußerungen Reuls und Freiers seien geeignet gewesen, die Chancengleichheit im Parteien-Wettbewerb zu Lasten der AfD zu beeinflussen, so das Gericht. Das Verfassungsschutzgesetz NRW erlaube nicht, bereits über das Stadium des Prüffalls zu informieren. Anders sehe es unter bestimmten Umständen aus, wenn die Prüfung zur Einstufung als Verdachtsfall führe.

Für Reul und Freier gilt ein striktes Neutralitätsgebot

Reul und Freier seien als Hoheitsträger an ein striktes Neutralitätsgebot gebunden, das sie mit ihren Äußerungen verletzt hätten. Sie könnten sich auch nicht darauf berufen, dass sie die Presse wahrheitsgemäß hätten informieren müssen.

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Das Urteil kläre nicht, ob der NRW-Landesverband der AfD als Prüffall bearbeitet werden darf, sondern nur, ob darüber Auskunft erteilt werden durfte, betonte das Gericht. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. (dpa) 

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