Soforthilfe nach HochwasserLaschet: „Anträge können sofort gestellt werden“

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Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, hält während der Pressekonferenz das Antragsformular für eine Soforthilfe hoch.

Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen hat das Landeskabinett 200 Millionen Euro Soforthilfe für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe beschlossen. Der Bund habe zugesagt, die Summen der Länderhilfspakete jeweils zu verdoppeln, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstag nach einer Sondersitzung des Kabinetts in Düsseldorf.

Anträge könnten sofort gestellt werden. Soforthilfen gebe es für vier Gruppen: Privatbürger, Wirtschaft, Landwirte und Kommunen.

Soforthilfen werden ohne Bedürftigkeitsprüfung gezahlt: „Wir vertrauen den Bürgern“

Für betroffene Bürger gebe es eine Starthilfe in Höhe von 1500 Euro pro Haushalt, sagte der CDU/CSU-Kanzlerkandidat. Die Auszahlung erfolge unbürokratisch. Bedürftigkeits-, Vermögens- und Detailprüfungen werde es nicht geben. „Wir vertrauen den Bürgern, dass es keinen Missbrauch gibt. Entscheidend ist, dass das Geld schnell ankommt.“

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Auf einem zweiseitigen Formular sei lediglich zu versichern, dass einem die Leistung zustehe und man keine andere Hilfsleistung empfangen habe. Das Geld werde laut Laschet unabhängig von einer möglichen Leistung durch die Versicherung ausgezahlt.

Hochwasser-Soforthilfe in NRW: je 5000 Euro für Betriebe

Für jede unwettergeschädigte Betriebsstätte könnten Leistungen in Höhe von 5000 Euro abgerufen werden. Für die Kommunen würden insgesamt 65 Millionen Euro bereitgestellt, sagte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). Laschet versicherte: „Wir werden soviel Geld bereitstellen, wie erforderlich ist.“ 

Land richtet Bürgertelefon ein

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung unter der Nummer 0211 / 4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Auch kann das „Bürgertelefon Fluthilfe“ die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann. Die Nummer ist ab 15 Uhr erreichbar und richtet sich an betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen. (khw/dpa)

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