Rundschau-Debatte des TagesWie kam es zur Razzia im Finanzministerium?

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Am 9. September ließ die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Finanzministerium in Berlin durchsuchen.

Am 9. September ließ die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Finanzministerium in Berlin durchsuchen.

Osnabrück/Berlin – Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) hat die „Razzia“ im Bundesjustiz- wie im Bundesfinanzministerium rekonstruiert. Bei der Durchsuchung am 9. September ging es den Osnabrücker Ermittlern darum, Material zur sogenannten Financial Intelligence Unit (FIU), einer Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls, zu finden.

Verantwortliche der FIU sollen Verdachtsmeldungen nicht rechtzeitig an Polizei und Justiz weitergegeben haben – in Osnabrück spricht man deswegen von möglicher Strafvereitelung im Amt. Die problematischen Abläufe in der FIU, die Geldwäsche in Millionenhöhe nicht verhindert haben soll, sind Fachleuten seit langem bekannt.

Durchsuchungsbefehle erwirkt

Laut SZ habe sich bereits am 29. Juli eine Staatsanwältin aus Osnabrück beim zuständigen Referatsleiter des Bundesjustizministeriums gemeldet und nach einem Schriftwechsel betreffend der FIU erkundigt. Der Referatsleiter zeigte sich demnach kooperativ, bestand aber auf ein förmliches Ersuchen. Das deutete man in Osnabrück offenbar als Verweigerungshaltung, jedenfalls wurden daraufhin die beiden Durchsuchungsbefehle erwirkt, ohne noch einmal auf das Ministerium zuzugehen. Gegenüber unserer Redaktion hatte Alexander Retemeyer, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, bereits am Tag der bald sogenannten Razzia von drohendem Beweismittelverlust gesprochen. In den Ministerien ist das Unverständnis über die niedersächsische Justiz groß. Normalerweise herrscht hier ein kollegiales Verhältnis – die Razzia sei einfach unnötig gewesen, heißt es. „So ein Misstrauen ist ohne Beispiel“, beschwert sich ein nicht namentlich genannter hochrangiger Beamter gegenüber der SZ.

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Unspektakuläre Razzia

Die Durchsuchung selbst verlief zumindest im Justizministerium recht unspektakulär. Die aus Osnabrück angereisten Ermittler wurden nach Recherchen der SZ von einer Staatssekretärin begrüßt, bewirtet und schließlich mit den gewünschten Unterlagen versorgt. Im Finanzministerium wiederum wurden laut SZ lediglich elektronische Akten und E-Mails gesichtet, die von überall einsehbar gewesen seien – ohne dass vorher jemals angefragt wurde, ob sie auch freiwillig herausgegeben würden.

Was für Aufregung sorgt

Für Aufregung sorgten zwei Umstände, wegen denen SPD-Anhänger eine politische Intrige des CDU-geführten niedersächsischen Justizministeriums gegen ihren Kanzlerkandidaten Olaf Scholz wittern: Zum einen stammte der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Osnabrück für Scholz’ Haus bereits vom 10. August – durchsucht wurde aber erst fast einen Monat später, als Scholz in Wahlumfragen die Führung übernahm. Allerdings erging der zweite Beschluss für das Bundesjustizministerium von Christine Lambrecht (SPD) erst am 25. August. Zwei Wochen bis zur Vollstreckung sind nicht unüblich.

Ermittlungen gegen Scholz’ Staatssekretär

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Wolfgang Schmidt, eingeleitet. Grund ist das teilweise Veröffentlichen eines Durchsuchungsbeschlusses bei Twitter. Dabei soll es sich um wesentliche Teile des Durchsuchungsbeschlusses handeln. Das Verfahren sei an die Staatsanwaltschaft Berlin übergeben worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Schmidt schrieb auf Twitter, dass er zuversichtlich sei, dass die Vorwürfe schnell ausgeräumt werden könnten. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) betonte, der Fall müsse in einem ordentlichen Verfahren geklärt werden. Laut Schmidt sei der Eindruck entstanden, dass gegen Beschäftigte des Bundesministeriums ermittelt werde. „Dieser falsche Eindruck machte es nötig, dass sich die Öffentlichkeit selber ein Bild von den Fakten machen kann“, schrieb er. Paragraf 353d des Strafgesetzbuches verbietet es laut Osnabrücker Staatsanwaltschaftssprecher, Dokumente aus Ermittlungsverfahren, etwa Durchsuchungsbeschlüsse, öffentlich zu machen, bevor sie vor Gericht verhandelt werden. Dies wird Schmidt nun vorgeworfen. (dpa)

Des Weiteren machte Scholz’ Staatssekretär und Vertrauter Wolfgang Schmidt einen Teil des Beschlusses öffentlich – womöglich unrechtmäßig, weswegen gegen ihn selbst nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Schmidt wies darauf hin, dass der Durchsuchungsbeschluss sich in einem entscheidenden Punkt anders lese als die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zur Durchsuchung.

In ersterem ist davon die Rede, mögliche Verantwortliche bei der FIU selbst zu identifizieren. Gegenüber der Öffentlichkeit sprachen die Ermittler aber auch von Untersuchungen, inwiefern „Leitung und Vorgesetzte der Ministerien“ in Entscheidungen der FIU eingebunden waren. Das ist missverständlich und liest sich, als zielten die Ermittlungen letztlich auch auf Scholz selbst. Die Union nutzte die Durchsuchung gerne für Attacken auf den Konkurrenten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte gegenüber unserer Redaktion, dass er keine Diskrepanz sehe und es bislang keinen Verdächtigen gebe. Die Suche nach Verantwortlichen sei in alle Richtungen zu führen.

Spekulationen, die das scharfe Vorgehen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft mit der CDU-Mitgliedschaft ihres Leiters Bernard Südbeck in Verbindung bringen, reißen nicht ab; ein politischer Hintergrund wurde aber von der Behörde wiederholt zurückgewiesen. Der Maßstab für ihr Handeln, sagte der Sprecher unserer Redaktion, seien allein die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, nach denen möglichst zeitnah zu verfahren sei, „völlig ungeachtet“ des Wahltermins.

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