Überblick über Corona-RegelnWelche Freiheiten Geimpfte jetzt genießen

Lesezeit 3 Minuten
lockerungen geimpfte

Hessen, Oberursel: "Schön, dass Ihr mit uns feiert" steht auf Servietten, die ein Einzelhändler in der Innenstadt anbietet.

Berlin – Geimpfte und Genesene werden erstmals bundesweit von Corona-Beschränkungen befreit. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung am Freitag abgesegnet. Die notwendige Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gilt als Formsache. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Ab wann gilt die Verordnung?

Die Verordnung tritt bundesweit am Sonntag in Kraft, wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) mitteilte. Weitreichende Lockerungen für Gastronomie, Tourismus, Einzelhandel, Freizeitangebote und Veranstaltungen sind in diesem Schritt nicht enthalten und gelten damit noch nicht am Wochenende. Vorgesehen sind diese Befreiungen ab Montag. Modellöffnungen von Cafés und Restaurants gab es am Freitag bereits in Lippstadt und Soest. Länderverordnungen sind grundsätzlich erlaubt.

„Verantwortungsvoller Umgang“

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) rief voll Geimpfte zu einem „verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Glück“ auf. Sie sollten sich nicht zu überschwänglich verhalten, um Frustration und Neid derer vorzubeugen, die sich noch nicht impfen lassen können. Dies können dem Zusammenhalt in der Gesellschaft schaden. „Jetzt befinden wir uns in einer sehr kritischen Phase der Pandemie, eine Phase, in der dieser Zusammenhalt leicht gefährdet werden könnte“, sagte der CDU-Chef. (dpa)

Alles zum Thema Impfung

Was dürfen Geimpfte wieder machen?

Die bundesweiten Regeln weiten die Freiheiten aus und schließen auch Genese ausdrücklich mit ein. Vollständig geimpfte und genesene Menschen sind also ab Sonntag von den bislang geltenden Kontaktbeschränkungen befreit. Das bedeutet: Sie dürfen sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen mit anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, zählen Geimpfte oder Genesene laut Verordnung künftig nicht dazu. Für die beiden Gruppen gelten zudem von Sonntag an die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr. Nach Reisen müssten vollständig Geimpfte und genesene Menschen nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne – etwa, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Geimpfte und genesene Menschen werden außerdem den negativ Getesteten gleichgestellt. Das heißt für sie entfällt damit vielfach die Testpflicht.

Wer gilt als geimpft, wer als genesen?

Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben. Menschen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinn der Verordnung nicht als genesen. Der Grund: Zwar bildet das Immunsystem entsprechende Antikörper aus, diese verschwinden aber nach einer gewissen Zeit wieder.

Wie weise ich eine Corona-Impfung nach?

Ausweisen können sich die Geimpften mit dem digitalen Impfpass, der spätestens Ende Juni kommen soll. Alternativ kann aber auch der gelbe Ausweis aus Papier oder das von den Impfzentren ausgefüllte Formular vorgelegt werden.

Wie weise ich eine überstandene Infektion nach?

Dafür ist ein positiver PCR-Labortest nötig, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach Informationen der „Bild“ kann auch ein positiver PCR-Schnelltest Grundlage für einen Nachweis sein. Voraussetzung: Der Test wird an den Hausarzt weitergegeben, der das positive Ergebnis wiederum an die Krankenkasse weiterreicht.

Welche Rolle spielen die Inzidenzwerte?

Nach den Regelungen der Bundesnotbremse treten ab einer Inzidenz von 100 weiter strikte Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Schließungen im Einzelhandel in Kraft. Diese gelten dann auch für Geimpfte und Genesene.

Rundschau abonnieren