Verwaltungsgericht KölnVerfassungsschutz darf AfD nicht als Verdachtsfall einstufen

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Die AfD kann vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Berlin/Köln – Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde. Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben.

Kölner Verwaltungsgericht: Antrag der AFD stattgegeben

Das Kölner Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte es, es „werde in unvertretbarer Weise“ in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. „Alles“ spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte „Stillhaltezusagen“ gehalten beziehungsweise nicht „hinreichend dafür Sorge getragen“ habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen dringen.

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Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten.

AFD: Parteimitglieder erfreut über Entscheidung

Die AfD hat sich erfreut über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gezeigt. Diese Entscheidung sei nicht ein „großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat“, erklärte Parteichef Jörg Meuthen am Freitag. Das Verwaltungsgericht habe gezeigt, dass das „rechtswidrige Vorgehen“ mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden könne.

Ko-Parteichef Tino Chrupalla sprach im Internetdienst Twitter am Freitag von einer „Klatsche für den Verfassungsschutz“. Dies sei „gut so“. Die AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel, betonte ebenfalls auf Twitter, die Partei dürfe durch den Inlandsgeheimdienst nun „weder beobachtet noch als Beobachtungsfall eingeordnet werden“. Auch dürften solche angeblichen Einordnungen nicht öffentlich gemacht werden, hob Chrupalla hervor.

Weidel sprach in Verbindung mit den Berichten über die Einstufung der rechtspopulistischen Partei als Verdachtsfall von einer „Schlammschlacht gegen die AfD“, die „willkürlich im Sinne der Regierungsparteien“ stattgefunden habe. (dpa)

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