Vier Monate nach seinem TodEine Million für Helmut Kohls Söhne und Enkel

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Peter (links) und Walter Kohl, Söhne des Ex-Bundeskanzlers in einem Fernsehstudio im Jahr 2013.

Berlin – Vier Monate nach dem Tod von Helmut Kohl scheinen die ersten Erbfragen geklärt zu sein. Wie die in Kohl-Angelegenheiten stets gut informierte „Bild am Sonntag“ berichtet, haben sich die beiden Söhne des einstigen Kanzlers und CDU-Vorsitzenden, Walter und Peter, bereits zu Lebzeiten ihres Vaters mit dessen Frau Maike Kohl-Richter über die finanzielle Seite des Nachlasses verständigt.

Das hatte auch Walter Kohl bereits einmal angedeutet. Danach erhalten beide Söhne je 400000 Euro und die beiden Enkel jeweils 100000 Euro. Im Gegenzug sollen sie einen „Erb-Pflichtteilsverzicht“ unterzeichnet haben. Damit wäre die Witwe die unumstrittene Alleinerbin.

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Die Beteiligten hätten mit dieser Regelung einen Weg gefunden, langwierige Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Helmut Kohl hatte schon vor Jahren die Beziehungen zu seinen Söhnen abgebrochen. Der eigentliche Umfang des Vermögens von Helmut Kohl dürfte noch eine geraume Zeit nicht feststehen.

Eingeklagte Ansprüche und Tantieme weiterhin unklar

Unklar wäre unter anderem der Umgang mit den weiter fließenden Tantiemen aus seinen zahlreichen Büchern, deren Veröffentlichung ihn zu einem mehrfachen Millionär gemacht haben dürften.

Offen sind auch weiter die Ansprüche aus den Klagen gegen seinen einstigen Ghostwriter Heribert Schwan, der auf Grundlage der Tonbandaufzeichnungen seiner Gespräche mit dem Alt-Kanzler das Buch „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“ mit einer Vielzahl nicht autorisierter, zum Teil ehrverletzender Zitate auf den Markt gebracht hatte.

Das Landgericht Köln verurteilte Schwan und einen Mitautor zu einem Rekord-Schmerzensgeld von einer Million Euro. Da Schwan in die Berufung ging, ist der Rechtsstreit noch offen. Unter Juristen umstritten ist auch die Frage, ob einem Verstorbenen überhaupt nachträglich noch Schmerzensgeld zugestanden werden kann.

Umgang mit schriftlichem Nachlass steht zur Diskussion

Jenseits der finanziellen Fragen steht aber vor allem der Umgang mit Kohls schriftlichem Nachlass zur Debatte. Dabei geht es einerseits um 400 Aktenordner mit Strategiepapieren, Redeentwürfen und Briefen, die Kohl der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung überlassen, später aber zurückgefordert hatte. Sie sollen noch im Keller seines Hauses in Oggersheim lagern.

Amtliche Akten aus seiner Zeit als Kanzler dürften nicht darunter sein. Diese sind ohnehin alle in der Registratur des Kanzleramts erfasst und stehen nach einer Frist dem Bundesarchiv zu.

Übergabe von Archivalien an Stiftung angestrebt

Bei den Parteiakten ist die Lage anders, dazu kommt, dass die Grenze zwischen privaten und amtlichen Unterlagen oft fließend verlaufen. An diesen Handakten haben sowohl das Bundesarchiv also auch die Adenauer-Stiftung Interesse angemeldet. Sie befinden sich bislang in der Verfügungsgewalt von Maike Kohl-Richter.

Der beste Weg, mit solch einem Nachlass angemessen umzugehen, ist die Gründung einer bundeseigenen Stiftung, wie dies im Fall von Willy Brandt geschehen ist. Sie gilt als vorbildlich in ihrer Arbeit für die Bewahrung, Aufarbeitung und Vermittlung des Lebens und Wirkens des langjährigen SPD-Chefs.

Die Übergabe sämtlicher Archivalien an solch eine Stiftung wird auch im Falle von Helmut Kohl angestrebt. Er selber soll sich dafür schon lange vor seinem Tod ausgesprochen haben. Sein Anwalt und Vertrauter Stephan Holthoff-Pförtner bestätigte entsprechende Pläne.  

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