Was erwartet die Kunden ab Herbst?Die wichtigsten Antworten zur Gasumlage

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Gasumlage Symbol

Bürger und Industrie müssen weiter Gas sparen.

  • Mit einer milliardenschweren Umlage sollen Gasverbraucher demnächst wichtigen Importeuren unter die Arme greifen, damit diese nicht in die Insolvenz gehen.
  • Was die Kunden nun ab Herbst erwartet.

Berlin – Ab Herbst müssen Verbraucher in Deutschland aufgrund der staatlichen Gasumlage deutlich mehr für ihr Gas bezahlen: 2,419 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Höhe der Umlage. Sie kann alle drei Monate angepasst werden. Mit welchen weiteren Kosten, zusätzlich zu den steigenden Gaspreisen, müssen die Kunden nun rechnen? Und wann wird die Umlage fällig? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Wie funktioniert die neue Gasumlage?

Kern sind staatliche Ausgleichszahlungen an die Gasimporteure. Sie sollen deren erhöhte Beschaffungskosten wegen reduzierter Gasliefermengen aus Russland ausgleichen. Ziel sei, „weitere massive Preissteigerungen durch den insolvenzbedingten Ausfall für den Markt wichtiger Importeure“ zu verhindern.

NRW-Verbraucherschützer für Steuerfinanzierung

Nach Ansicht des Energieexperten der NRW-Verbraucherzentrale, Udo Sieverding, wäre eine steuerfinanzierte Rettung notleidender Gas-Unternehmen gerechter gewesen als die jetzt beschlossene Umlage für Gaskunden. „Sowohl die privaten Haushalte als auch die Kunden in der Industrie, die mit Öl, Kohle, Wärmepumpen heizen, haben in dieser Situation jetzt Glück gehabt. Und diejenigen, die zufällig eine Gasheizung haben, die sich ja nicht für die Abhängigkeit von Russland entschieden hatten, müssen jetzt zahlen. Eine Steuerfinanzierung wäre besser gewesen“, sagte Sieverding im Sender Phoenix. (EB)

Der finanzielle Ausgleich ist beschränkt auf die Erfüllung von vertraglichen Lieferverpflichtungen vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024. Bis Oktober tragen laut Ministerium die Gasimporteure alle Kosten für die Ersatzbeschaffung allein. Danach tragen sie 10 Prozent der Kosten dauerhaft selbst.

Für die Berechnung der Umlage gibt es eine komplexe Formel. Die Höhe der Mehrkosten muss von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Der Ausgleich erfolgt laut Ministerium über die Gaslieferanten, die die Kosten in aller Regel an ihre Kunden weitergeben werden.

Mit welchen Mehrkosten müssen die Haushalte rechnen?

Für einen Single-Haushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden Gas pro Jahr ergeben sich allein durch die neue staatliche Umlage Mehrkosten von 144 Euro pro Jahr, inklusive Mehrwertsteuer.

Ein typischer Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 12000 Kilowattstunden muss mit rund 345 Euro Mehrkosten rechnen, ebenfalls Mehrwertsteuer inklusive. Bei einem Vier-Personen-Haushalt in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20000 Kilowattstunden können die Mehrkosten rund 484 Euro im Jahr betragen, mit Mehrwertsteuer sind das 576 Euro.

Wie lange soll die neue Umlage gelten?

Die Umlage, die für Privathaushalte und Unternehmen gilt, endet nach jetzigem Plan am 1. April 2024. Sie wird laut Bundeswirtschaftsministerium monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden. Sollte Russland seine vertraglich zugesicherten Mengen wieder vollumfänglich erfüllen, werde die Preisanpassung auf null gesetzt. Die Höhe der Umlage hängt also wesentlich von Umfang und Preis des als Ersatz beschafften Gases sowie von der Nachfrage ab. Je höher der Ausgleich für die Importeure, desto höher auch die Umlage.

Wann wird die Umlage auf der Gasrechnung sichtbar?

Es gibt sie zwar ab Anfang Oktober, dennoch wird sie laut Wirtschaftsministerium bei den Verbrauchern erst mit etwas Zeitverzug auf den Rechnungen erscheinen. Es gebe aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von vier bis sechs Wochen, die eingehalten werden müssten.

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Die Umlage werde daher wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Abrechnungen ausgewiesen. Allerdings erwartet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dass einige Versorger die Umlage schon ab dem 1. Oktober ihren Kunden in Rechnung stellen werden.

Was gilt für Kunden mit Festpreisverträgen?

Das ist derzeit noch offen. Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es bisher nur, dies werde geprüft. In einem Brief an Minister Robert Habeck warnten der BDEW und der Verband kommunaler Unternehmen, eine Preisanpassung gegenüber Kunden mit Verträgen ohne Anpassungsmöglichkeit könne bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das betreffe durchschnittlich rund 25 Prozent der Haushaltskunden und des Kleingewerbes, bei einigen Versorgern sogar deutlich mehr.

Wird auf die Gasumlage die Mehrwertsteuer fällig?

Das ist ebenfalls noch nicht sicher. Die Bundesregierung will das verhindern, rechtlich ist das aber nicht einfach. Laut Finanzministerium sind solche Ausnahmen im Europarecht nicht vorgesehen. Minister Christian Lindner (FDP) hat auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten, damit Deutschland auf die Umlage keine Mehrwertsteuer erheben muss. Für den Fall, dass das nicht klappt, hat Habeck Entlastung angekündigt: Die Regierung werde „entsprechende Ausgleichsmechanismen schaffen“, sagte er. (mit dpa)

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