Wegen CoronaVier Klagen gegen Termin der NRW-Kommunalwahl

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Mit Schutzhandschuhen sortiert ein Helfer Wahlunterlagen.

Düsseldorf – Unmittelbar vor der für heute geplanten Entscheidung des NRW-Landtages über eine wichtige Fristverlängerung vor der Kommunalwahl liegen dem Verfassungsgerichtshof in Münster bereits vier Klagen vor: Kleinere Parteien, Wählergemeinschaften und unabhängige Kandidaten wollen den Wahltermin am 13. September kippen, da sie ihre Rechte angesichts inmitten der Corona-Pandemie beeinträchtigt sehen.

Nach Angaben des Rechtsausschusses im NRW-Landtag gibt es drei Verfahren gegen das Landesparlament selbst. Dazu kommt eines gegen NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU): Die Familien-Partei Deutschlands will ihn per einstwilliger Anordnung dazu zwingen, die Wahl zu verschieben und damit die Wahlperiode zu verlängern.

„Wer eine laufende Wahlperiode verlängern will, befindet sich in einem äußerst schwierigen Bereich“, sagt dazu Sophie Schönberger, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Düsseldorf. „Ich halte es deshalb für richtig, für die Kandidatenaufstellung mehr Zeit zu geben, aber am Wahltermin festzuhalten.“ Auf genau dieses Verfahren haben sich CDU, FDP und SPD in einem gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt, der am heutigen Freitagabend im Eilverfahren vom Landtag verabschiedet werden soll. Demnach wird die Frist für die Aufstellung der Kandidaten um elf Tage vom 16. auf den 27. Juli verlängert. Hintergrund ist, dass Parteiversammlungen zur Kandidatenaufstellung sich aufgrund der Pandemie deutlich schwieriger gestalten – unter anderem, weil angesichts der Abstandsregeln ausreichend große Räume knapp sind.

Aussicht auf Erfolg eher unwahrscheinlich

Bei den übrigen Klagen geht es  um die Frage, wie viele Unterstützerunterschriften die nicht in den Kreistagen, im Landtag oder Bundestag vertretenen Parteien sammeln müssen. Der Entwurf sieht vor, dass nur noch 60 Prozent der zuvor nötigen Unterschriften nötig sind. Hier sieht Rechtsexpertin Schönberger die größte Hürde. Doch dass die Richter deshalb das Gesetz kippen, hält sie für „eher unwahrscheinlich“.

Sollte sich die Pandemie im Herbst nicht erledigt haben, werde auch die Anzahl verfügbarer Wahlräume erheblich abnehmen, heißt es in einem Schreiben des Städte- und Gemeindebunds NRW. Altenheime und Kindergärten dürften dann nicht zur Verfügung stehen.

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